13.09.2018
Anliegen der Land- und Forstwirtschaft beim Netzausbau berücksichtigen
Im Vorfeld des Netzausbau-Gipfels des
Bundeswirtschaftsministeriums am 20. September hat sich HBV-Präsident Karsten
Schmal in einem Schreiben an Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir gewandt
und darum gebeten, die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft beim Netzausbau
zu berücksichtigen. Beispielsweise dürfe der Netzausbau nicht einseitig zu
Lasten von land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümern erfolgen. Den
Eigentümern und Bewirtschaftern seien wiederkehrende Vergütungen zu gewähren,
die sich am wirtschaftlichen Wert der einzuräumenden Nutzungsrechte orientieren
müssten. „Wir gehen davon aus, dass bei Erdkabelprojekten grundsätzlich auf den
naturschutzrechtlichen Ausgleich verzichtet werden kann, da nach der Bauphase
und nach einer ordnungsgemäßen Rekultivierung kein naturschutzfachlich
relevantes Ausgleichserfordernis vorliegt“, betonte Schmal mit Blick auf
naturschutz-rechtliche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen auf
landwirtschaftlichen Flächen.
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Zwischenfrucht-Arten
für sandige Böden
Die richtige Wahl der Zwischenfrucht ist Grundstein eines erfolgreichen Anbaues, weil ein konkurrenzkräftiger Bestand nur gelingt, wenn sich die angebauten Arten für den Standort eignen.
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