17.01.2022
Bauernhof als Klassenzimmer
Bauernhof als Klassenzimmer
Übergang Trägerschaft auf den Verein für Landvolkbildung e.V.
Die erste
Förderperiode des Projektes „Bauernhof als Klassenzimmer im integrierten Klimaschutzplan
Hessen 2025 (IKSP)“ endete am 31. Dezember 2021.
Mit dem 1.
Januar 2022 wurde die Fortführung des Projektes seitens des Hessischen
Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis
zum 31. Dezember 2024 genehmigt.
Zeitgleich zum 1.
Januar 2022 erfolgte auch der Übergang der Projektträgerschaft vom Hessischen
Bauernverband e.V. (HBV) auf den Verein für Landvolkbildung e.V. (VfL), da dieser
Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Für die antragsberechtigten und an dem
Projekt teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte kommt somit eine Befreiung
von der Einkommensteuer für die in diesem Zusammenhang gewährten
Honorarpauschalen bis zu maximal 3.000 Euro pro Landwirtin und Landwirt und
Jahr in Betracht, wenn die Landwirtinnen und Landwirte ihren Beitrag zum
Projekt „Bauernhof als Klassenzimmer“ nicht im Rahmen ihrer Haupttätigkeit
erbringen. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Landwirtinnen und
Landwirte im Vorfeld die für die Durchführung des Projekts erforderliche
Qualifizierung erlangt haben (in der Regel durch eine Schulung) und im Rahmen
der Umsetzung des Projekts vor Ort Mitmachangebote für die teilnehmenden Kinder
anbieten.
Durch den
Wechsel der Projektträgerschaft bleiben die wesentlichen Bedingungen zur
Antragstellung, dem Umfang und der Höhe der Honorarpauschale sowie der Fristen
unverändert. Eine Anpassung der Antragsformulare ist jedoch erforderlich
geworden. Die neuen Antragsformulare finden ab sofort Anwendung und sind beim
Verein für Landvolkbildung e.V.
erhältlich. Bereits gestellte bzw. genehmigte Anträge haben weiterhin Bestand.
Ansprechpartnerin
ist Frau Dr. Miriam Dangel, die das Projekt beim Verein für Landvolkbildung e.V. betreut. Die E-Mail-Adresse
lautet unverändert: BaK@agrinet.de.
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Hitzestress entgegenwirken
Für die Milchkühe im Stall ist mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit auftretender Hitzestress absehbar. Ab einer Außenlufttemperatur von 16 °C ist die Wärmeregulation der Tiere stärker gefordert. Es ist daher im Interesse des Betriebes, die Umgebungsbedingungen so zu optimieren, dass den Kühen beste Bedingungen zur Verfügung stehen.
Für die Milchkühe im Stall ist mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit auftretender Hitzestress absehbar. Ab einer Außenlufttemperatur von 16 °C ist die Wärmeregulation der Tiere stärker gefordert. Es ist daher im Interesse des Betriebes, die Umgebungsbedingungen so zu optimieren, dass den Kühen beste Bedingungen zur Verfügung stehen.
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