08.12.2020
„Statt Ordnungsrecht und Verbote sind Kooperationen und Förderprogramme angesagt“
„Statt Ordnungsrecht und Verbote sind Kooperationen und Förderprogramme angesagt“
Präsident Karsten Schmal schreibt an Bundestagsabgeordnete Dr. Helge Braun und Carsten Träger
„Der Entwurf des Bundesumweltministeriums für
ein Insektenschutzgesetz enthält zahlreiche Verbote und Auflagen, die die
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erheblich einschränken und im Falle des
geplanten Verbots von bestimmten Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern
und in Schutzgebieten des Naturschutzrechts ein faktisches Anbauverbot
bedeuten.“ Mit diesen Worten hat sich der Präsident des Hessischen
Bauernverbandes (HBV) Karsten Schmal in einem Schreiben an den Chef des
Bundeskanzleramts, Dr. Helge Braun, gewandt. Der auf dem Aktionsprogramm
Insektenschutz der Bundesregierung basierende Gesetzentwurf stelle mit
überzogenem Ordnungsrecht das Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft
und Naturschutz in Frage. Gelungene, auf Freiwilligkeit beruhende
Naturschutzkooperationen würden somit zerstört und bewährte Fördermaßnahmen
erheblich eingeschränkt bzw. unmöglich gemacht.
Bei der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten
(FFH-,Vogelschutzgebiete) in Deutschland sei den Landwirten seinerzeit
zugesichert worden, dass die Bewirtschaftung der Flächen wie bisher im Rahmen
der guten fachlichen Praxis erfolgen könne. Die jetzt geplanten Verbote seien
ein eindeutiger Vertrauensbruch und bestraften all jene Bauern, die diese
Flächen seit Jahrzehnten pflegen und erhalten und somit einen Beitrag zum
Naturschutz leisteten. „Statt Ordnungsrecht und Verbote sind Kooperationen und
Förderprogramme angesagt“, so Schmal. Die Bundesländer Niedersachsen und
Baden-Württemberg hätten es vorgemacht. Daran sollte sich der Bund ein Beispiel
nehmen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze schieße mit ihrem Gesetzentwurf
weit über das Ziel hinaus und es sei bezeichnend, dass
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sich beim Kanzleramtsminister
darüber beklagt habe, dass substantielle Anmerkungen des
Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Gesetzentwurf nicht aufgegriffen worden
seien.
„Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass
unsere Landwirte ein hohes Interesse daran haben, Insekten zu schützen und die
Artenvielfalt zu verbessern. Es gibt eine Vielzahl von Projekten, die dies
belegen“, betont Schmal und bittet Braun, sich als Chef des Bundeskanzleramtes
für eine Beibehaltung und Weiterentwicklung dieser Projekte einzusetzen. Ein
wirksamer Insektenschutz funktioniere am besten mit den Bauern und nicht gegen
sie. In der vorliegenden Form dürfe das Insektenschutzgesetz keinesfalls
verabschiedet werden, denn es sei kontraproduktiv. Es bestehe ein erheblicher
Nachbesserungsbedarf.
Änderungswünsche schriftlich mitgeteilt
HBV-Präsident Karsten Schmal hat dem
Umweltpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Träger, im Nachgang zu der
Web-Konferenz die wichtigsten Änderungswünsche zum Insektenschutzgesetz
schriftlich übermittelt mit dem Hinweis: „Wir lehnen das Insektenschutzprogramm
nicht in der Zielsetzung ab, sind aber mit der Regelung über das Ordnungsrecht
nicht einverstanden.“ Schmal kritisiert besonders das faktische
Bewirtschaftungsverbot auf einem Gewässerrandstreifen von bis zu zehn Metern.
Der Bauernverband lehne dies aus fachlicher Sicht ab, unabhängig davon, ob dies
im Wasserhaushaltsgesetz oder im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt werden
sollte. Des Weiteren verweist Schmal auf die Vorteile moderner und exakter
Ausbringungstechnik von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie auf bewährte
regionale Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Er kritisiert
die fehlende Definition von „artenreichem mesophilem Grünland“. Dies führe in
Hessen mit seinem zunehmendem Dauergrünlandanteil, im Gegensatz zu anderen
Bundesländern, zu Konflikten vor Ort. „Der Gedanke der Kooperation und nicht
des Ordnungsrechts sollte Grundlage des gemeinsamen Anliegens des
Insektenschutzes sein“, betont Schmal.
hbv
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Um den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Landwirtschaft zu erreichen, gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen. Leider liegt es in der menschlichen Natur, Förderungen (und Steuerersparnisse) zu überschätzen. Nur weil es eine einmalige Gelegenheit ist, muss man sie nicht ergreifen.
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