25.07.2022
Sozialwahlen 2023 - Wahltermin der SVLFG am 31. Mai 2023
Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in
Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im
Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der
Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG). Wenn Sie aktiv mitbestimmen wollen und in der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung Verantwortung übernehmen wollen, freuen wir uns über Ihre
Bewerbung.
Sozialwahlen – Was ist das?
Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der
gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung,
den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier
insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den
meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen
finden alle sechs Jahre statt. Der nächste Termin ist nun der 31. Mai 2023.
Wie wird gewählt?
Die Sozialwahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt.
Bei der SVLFG wird von den Wahlberechtigten die 60-köpfige Vertreterversammlung
gewählt. Diese setzt sich aus jeweils 20 Vertretern der folgenden Gruppen
zusammen:
- Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)
- Gruppe der Arbeitgeber
-
Gruppe der versicherten Arbeitnehmer.
Gewählt werden können nicht einzelnen Personen, sondern
lediglich Listen der vorschlagsberechtigten Gruppen. Sollten nicht mehr
Bewerber zugelassen werden als Sitze in der Vertreterversammlung in der
jeweiligen Gruppe zu vergeben sind, so findet keine Wahlhandlung statt. Die
Bewerber gelten dann unmittelbar als gewählt, sogenannte Friedenswahlen. Wenn
mehr Bewerber auf verschiedenen Listen zur Wahl stehen als Sitze zu vergeben
sind, findet eine sogenannte Urwahl statt.
Wer kann Vorschlagslisten einreichen?
Vorschlagsberechtigt zur Einreichung von Listen für die
Sozialwahlen sind in der
Gruppe der SofA: Die berufsständischen
Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbände
Gruppe der versicherten Arbeitnehmer:
Gewerkschaften und andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen sowie deren
Verbände
Gruppe der Arbeitgeber: Arbeitgebervereinigungen
sowie deren Verbände
Die land- und forstwirtschaftlichen Organisationen in Hessen,
Rheinland-Pfalz und dem Saarland treten mit einer gemeinsamen Liste für die
Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an. Zudem können auch sog.
freie Listen gebildet werden.
Wer kann wählen/gewählt werden?
Gewählt werden können in der Gruppe der SofA der
unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter
Ehegatte/Lebenspartner, wenn in dem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte länger
als sechs Monate im Jahr beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Gesellschafter
einer sog. GbR, die das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben. Weiter sind
die ehemaligen SofA oder deren Ehegatten/Lebenspartner, die eine Unfallrente
der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, wahlberechtigt.
Aufgaben als Vertreterversammlungsmitglied
Als gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung fassen Sie in
der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Sitzung der Vertreterversammlung Beschlüsse
über den Inhalt der Satzung der SVLFG. Damit bestimmen Sie im Rahmen der
Gesetze mit über die Berechnung und die Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft und zur landwirtschaftlichen Krankenkasse. Auch
entscheiden Sie im Rahmen der Gesetze über etwaige Mehrleistungen für
Versicherte, die in der Satzung der SVLFG geregelt werden können. Weiterhin
beschließt die Vertreterversammlung die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG.
Wichtig für diese Entscheidungen ist,
dass Sie den Sachverstand des Berufsstandes in der Vertreterversammlung einbringen.
Wie können Sie sich bewerben?
Wenn Sie sich in der sozialen Selbstverwaltung bei der SVLFG
einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Für die Bewerbung zur
Sozialwahl in der SVLFG in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind
Vertreterinnen und Vertreter aller Produktionsrichtungen der Land- und
Forstwirtschaft, sowie der Fischerei und der Imkerei aufgerufen, wenn sie der
Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) angehören.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich an die
Hauptgeschäftsstelle des Hessischen Bauernverbandes wenden:
Hessischer Bauernverband e.V.
Taunusstraße
151
61381 Friedrichsdorf/Ts.
Telefon: 06172 7106-0
Telefax: 06172 7106-10
E-Mail: hbv@agrinet.de
61381 Friedrichsdorf/Ts.
Telefon: 06172 7106-0
Telefax: 06172 7106-10
E-Mail: hbv@agrinet.de
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