25.05.2021
Tierwohlverbesserungsgesetz muss in Baulandmobilisierungsgesetz einfließen
Der
Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, hat im Vorfeld der
abschließenden Beratungen des Baulandmobilisierungsgesetzes im Bundesrat am
kommenden Freitag in einem Schreiben unter anderem an Hessens Ministerpräsident
Volker Bouffier appelliert, dafür Sorge zu tragen, dass die vom Bundesrat geforderte
Tierwohlverbesserungsgenehmigung in das Baugesetzbuch Eingang findet. Es könne
nicht sein, dass die Umsetzung von mehr Tierwohl am Baurecht scheitere.
„Wir Landwirte sind bereit, bei Einhaltung des bestehenden Tierbestandes viel Geld in die Hand zu nehmen, um unseren Tieren mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen angedeihen zu lassen. Hierfür müssen wir jedoch unsere Ställe umbauen können. Gleiches gilt für die durch die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hohen Vorgaben, insbesondere für die Sauenhaltung. Auch hierfür benötigen wir die Baurechtsänderung“, betont Präsident Schmal in seinem Brief
„Wir Landwirte sind bereit, bei Einhaltung des bestehenden Tierbestandes viel Geld in die Hand zu nehmen, um unseren Tieren mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen angedeihen zu lassen. Hierfür müssen wir jedoch unsere Ställe umbauen können. Gleiches gilt für die durch die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hohen Vorgaben, insbesondere für die Sauenhaltung. Auch hierfür benötigen wir die Baurechtsänderung“, betont Präsident Schmal in seinem Brief
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