Dialogveranstaltung ASP - Bekämpfung in Hessen

30.04.2025
Die 5 Dialogveranstaltungen wurden in den Landkreisen abgehalten, die von den Sperrzonen betroffen sind – 3 davon in unserem Verbandsgebiet.
Die Teilnehmerzahl schwankte stark- die Betroffenheit der Region war dafür entscheidend.
Staatssekretär Ruhl steht Rede und Antwort
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„Die Bekämpfung der ASP geht über in die 2. Phase“. Mit diesen Worten beschrieb Staatssekretär Michael Ruhl die aktuelle Lage im Land rund um das ASP-Geschehen.

Das Ministerium gab zu beginn einen kurzen Überblick – Seuchengeschehen und Entwicklung, sowie den aktuellen Planungsstand der Zaunbaumaßnahmen. Anschließend war Raum für die Fragen der Teilnehmer. Diese waren neben Landwirten und Jägern auch Offizielle der Behörde. Antworten lieferten neben dem Ministerium auch Vertreter des Friedrich-Löffler-Instituts und die Veterinärbehörden des entsprechenden Landkreises.

 

Hauptthemen waren die Jagd und die anhaltenden Einschränkungen für die Landwirtschaft während der Ernte. Im Detail wurde deutlich, dass weiterhin unterschieden werden muss zwischen der geplanten „Weißen Zone“ und der übrigen Sperrzone II. In der „Weißen Zone“ geht die Seuchenbekämpfung in die nächste Phase über. Die „Seuchenbekämpfung mit jagdlichen Mittel“, so Ruhl, „ist der nächste Schritt. In den freigegebenen Kompartimenten ist die Jagd nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Die Schwarzwildbestände in den Gebieten, in denen Jagd-Ruhe galt, sind hoch. Das erstrebenswerte Ziel in diesen Gebieten ist ein Bestand von 0.“                     

In diesen freigegebenen Bereichen wird es auch keine Einschränkungen für die Landwirtschaft mehr geben, da das Ziel der Maßnahmen die Verhinderung einer Versprengung des Schwarzwildes war – durch die wieder zugelassene Jagd gibt es in diesem Zusammenhang keine Begründung mehr. Die einzige Einschränkung in diesen Kompartimenten entsteht durch die Festzäune selbst. Die Planung sowie Trassenverlauf von diesen erfolgt über engen Austausch zwischen dem ASP-Krisenstab und den Kreisen. Ein Einbringen der Landwirtschaft ist ausdrücklich vom Ministerium erbeten und konstruktive Kritik erwünscht.
Die übrige Sperrzone II, welche noch nicht zur Jagd, per Allgemeinverfügung, freigegeben ist unterliegt weiterhin dem Gedanken, dass das Schwarzwild nicht aufgeschreckt werden soll. Hier sind Drohnenflüge vor der Ernte notwendig. Änderungen hierbei ist, dass ein Flug vorab nicht mehr genehmigt werden muss, sondern lediglich der Nachweis der Behörde vorgelegt wird. Ein Überfliegen vor Ernte muss ab einer Wuchshöhe über 60 cm erfolgen. Die strengen Sicherheitsmaßnahmen sind weiterhin notwendig um die schweinehaltenden Betriebe zu schützen Der ohnehin stattfindende Abbau der Tierhaltung in Hessen soll weitestgehend durch die ASP nicht weiter bestärkt werden. „Tierhaltung hier in Hessen ist ausdrücklich politisch gewollt.“, so Staatssekretär Ruhl.
Weiteres Diskussionspotential lag vor beim Thema „Jagdpachtminderung und Wildschadensersatz“. Rechtlich verhält es sich in Hessen aktuell so, dass die Jagdgenossenschaften, sowie die Landwirte, den Schaden von den Kreisen nicht erstattet bekommen müssen, es sei denn es liegt eine Existenzbedrohung vor. Herr Schimpf, Kreisabgeordneter des Landkreises Bergstraße: „Auch wir sind damit nicht zufrieden, nicht nur die Jagdgenossenschaften und die Landwirte. Doch die Kreise können an dieser Rechtslage nichts ändern.“
Es bleibt festzuhalten, dass die Seuchenbekämpfung, wider den Eindruck der Bevölkerung, bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Um die Aufhebung der Sperrzonen vor der EU-Kommission zu beantragen, darf 12 Monate lang kein positiver Fund stattfinden – bei anhaltenden Suchmaßnahmen.