Mehrere Seuchengeschehen in Hessen
Begonnen hat Herr Ruhl mit eher unerfreulichen Ereignissen, wie Beispielsweise der aktuellen Situation in Nord-Hessen und den jüngsten Funden im Landkreis Bergstraße. Nichts desto trotz hat das Land Hessen zu Ende März einen Rückstufungsantrag bei der EU eingereicht. Ein Rückstufungsantrag darf Eingereicht werden, wenn innerhalb der letzten 12 Monate- trotz intensiver Suche- keine weiteren positiven Funde zu verzeichnen sind. Zunächste gilt der Antrag nur für das Kerngebiet Beta. Die Erfahrungen in diesem Verfahren sollen dabei helfen, die Rückstufung des größeren Kerngebiets Alfa (unsere Region) zu vereinfachen und auch mglichst Bald in die Umsetzung gehen- zunächst mit kleinen Bereichen.
Was bedeutet eine Rückstufung?
Das bedeutet das aus Zone 2 eine Zone 1 wird und die Zone 1 aus der ASP-Betrachtung heraus fällt.
Weiter erfreunlich ist, dass die ursprünglich geplante weiße Zone entlang des Rheins verkleinert werden konnte auf lediglich 2 kurze Abschnitte, an denen noch eine weitere Einzäunung gemacht werden soll. Weniger erfreulich für die Bewirtschafter - jedoch notwendig im Seuchengeschehen ist, dass die bestehenden Zäune bis auf weiteres bleiben. Wir bitten die Bewirtschafter die Tore immer wieder zu schließen - die Kommision legt auf Prävention sehr viel Wert.