Japankäfer in Hessen – Allgemeinverfügung für Gemeinde Trebur

29.08.2025
Invasiver Quarantäneschädling der EU in Hessen gefunden. Land startet Bekämpfungsmaßnahmen.
Japankäfer
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Japankäfer

Funde von Japankäfern bestätigtet

Am 21. Juli 2025 wurde dem Pflanzenschutzdienst Hessen ein Verdachtsfall eines Japankäfers (Popillia japonica) aus der Gemeinde Trebur gemeldet. Dieser bestätigte sich, zudem gab es fünf weitere Funde in Lockstofffallen. Ein klares Zeichen dafür, dass es sich hier leider nicht, wie zunächst vermutet, um einen Einzelfall handelt.

Invasiver Schädling auf dem Vormarsch

Die Bekämpfung des Japankäfers erfolgt auf Basis der EU-Verordnung 2016/2031 sowie des Pflanzenschutzgesetzes und Pflanzengesundheitsgesetzes und ist dementsprechend EU-weit geregelt. Die Käfer, welche ursprünglich aus Ostasien stammen, breiten sich aktuell innerhalb der EU aus. Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein prioritärer Unionsquarantäneschädling, bei dem erhebliche Schäden zu befürchten sind und dessen Bekämpfung daher besonders dringend ist.

Tilgung und Verhinderung der Ansiedelung sind die Ziele

Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten. Die ausgewachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte, während die Larven vor allem Graswurzeln schädigen. Dadurch gefährdet der Käfer nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Parks, Gärten und Sportflächen. Aufgrund des immensen Schadpotentials des Käfers sind die Ziele eine Tilgung der vorhandenen Exemplare sowie eine unbedingte Verhinderung der Ansiedelung der Art. Funde/Verdachtsfälle müssen gemeldet werden.

Verband begleitet Prozess im Sinne der Mitglieder

Wie sich die Allgemeinverfügung auf die Landwirtschaft auswirken wird, begleitet der Verband regional und auf Landesebene. Wichtig ist, dass praxistaugliche Lösungen gefunden werden, die eine weitere Verbreitung möglichst verhindern. Dazu sind alle in der Bevölkerung gefordert, nicht nur die vor Ort betroffenen Landwirte. Zunächst wird es Informationsveranstaltungen vor Ort geben, organisiert durch den Bürgermeister.

Befalls- und Pufferzone ausgewiesen

Zonierung Japankäfer
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Zonierung Allgemeinverfügung Japankäfer Stand 27.08.2025

Zur Eindämmung des Schädlings hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen, die zwei Zonen definiert:

  • Befallszone (rot): Teile der Gemeinde Trebur, in denen der Käfer nachgewiesen wurde.
  • Pufferzone (gelb): Ein 6-Kilometer-Radius um die Befallszone zur Absicherung angrenzender Gebiete.

Geltende Einschränkungen in der Befallszone

In der oben eingerichteten Befallszone werden folgende Maßnahmen angeordnet: 

  1.1 Voraussetzungen für das Verbringen von Pflanzen mit Wurzeln müssen erfüllt sein

  1.2 Verbot des Verbringens von Oberboden (0-30 cm)

  1.3 Reinigungspflicht für Fahrzeuge und Geräte zur Bodenbearbeitung

  1.4 Verbot der Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege

  1.5 Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen

  1.6 Visuelle Kontrolle bei der Verbringung von Ernteprodukten aus der Befallszone

  1.7 Kontrolle der Bestände auf Japankäfer

Geltende Einschränkungen in der Pufferzone

In der oben eingerichteten Pufferzone werden folgende Maßnahmen angeordnet: 

  2.1 Voraussetzungen für das Verbringen von Pflanzen mit Wurzeln müssen erfüllt sein

  2.2 Verbot des Verbringens von Oberboden (0-30 cm)

  2.3 Verbot der Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege

  2.4 Kontrolle der Bestände auf Japankäfer

Weiterführende Informationen

Sie finden weitere Informationen auf der Homepage des Pflanzenschutzdienstes Hessen sowie in den Downloads (Allgemeinverfügung, Aktionsplan).

Der Japankäfer (Popillia japonica): Regierungspräsidium Gießen - Dezernat Pflanzenschutzdienst