Geplante Anpassungen bei den Ökoregelungen lassen Chance für echten Mehrwert ungenutzt

28.08.2023
Während das BMEL überrascht war vom Katastrophenstart der Ökoregelungen, sehen sich die Kritiker bestätigt. Die geplanten Änderungen sollen dennoch eher überschaubar bleiben.
Teaser Ökoregelungen Mohn Gerste 5 2
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Die Diskussionen um Anpassungen bei der nationalen Umsetzung der Ökoregelungen laufen weiter auf Hochtouren. Schon kurz nach der diesjährigen Antragstellung wurde die Befürchtung der Bauernverbände mehr als bestätigt – Maßnahmen im Umfang von nur rund 60 Prozent der eigentlich zur Verfügung stehenden Mittel (ca. 1 Milliarde EUR) waren aufgrund praktikabler Schwächen und betriebswirtschaftlicher Defizite des Förderkonstrukts beantragt worden. Erst nur für das erste Antragsjahr der neuen Förderperiode vorgesehene Umverteilungsmechanismen konnten absichern, dass die vorgesehenen Mittel am Ende auch tatsächlich noch bei den Antragstellerinnen und Antragstellern landen.

Mittlerweile befindet sich die Änderung zur Verordnung in der Verbändeanhörung. Wir unterstützen dabei jegliche Initiative für ein verbessertes Förderangebot, erneuern aber im Zusammenhang mit der aktuellen Anpassungsplanung unsere grundsätzliche Kritik. Es braucht fundamentale Verbesserungen, damit die Ökoregelungen endlich ein Erfolg werden!

Geplante Änderungen für Anbauplanung relevant

Ökoregelungen Übersicht Stand August 2023
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Die von Bund und Ländern mit der EU-Kommission ausgehandelten Nachbesserungen bei den ÖR-Maßnahmen bleiben nach derzeitigem Stand aus Sicht des Bauernverbandes eher marginales Stückwerk. Weiter fehlt es etwa gänzlich an Maßnahmenangeboten für intensiver wirtschaftende Grünlandbetriebe. Obgleich die Änderungen noch nicht als endgültig betrachtet werden können, wollen wir Ihnen kurz die aktuellen Entwicklungen darstellen (s. Bildkasten). Weiter soll – wie schon im Antragsjahr 2023 umgesetzt und oben erwähnt – die Fortsetzung der sog. 130-%-Regelung bei Unterbeantragung der Ökoregelungen dazu führen, dass die eigentlich geplanten Förderhöhen um bis zu 30 Prozent angehoben werden können, um einen Mittelrückfluss in den EU-Haushalt zu verhindern.

GAP