Für eine moderne, ergebnisorientierte Umsetzung von Kontrollen im Rahmen der GAP

04.05.2023
In Hessen findet ab dem Jahr 2023 ein Flächenmonitoringsystem für alle flächenbezogenen Interventionen Anwendung. Wir mahnen an, dass die flächendeckende Erfassung und Gewinnung von Daten grundsätzlich nur zweckgebunden der Antragsabwicklung dienen dürfen.
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Luftbild landwirtschaftlicher Kulturen im Frühjahr
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Landwirtschaftliche Betriebe dabei nicht gläsern machen

Bei der Diskussion um die Umsetzung der GAP-Reform wird viel zu selten und oft zu spät über Vereinfachungsansätze der EU-Agrarförderung, über glaubhafte und konsequente Schritte zur Entbürokratisierung und vor allem über reibungslos funktionierende Antragssysteme gesprochen.

Der Hessische Bauernverband setzt sich für eine moderne, effiziente und ergebnisorientierte Umsetzung der EU-Agrarförderung ein. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, sämtliche digitalen Fortschritte für den Landwirt nutzbar zu machen und die flächenbezogene EU-Förderung und ihr Monitoring konsequent an die technischen Möglichkeiten anzupassen. Chancen der Digitalisierung und explizit auch Satellitentechnologien sollen bestmöglich genutzt werden, um das aufwändige Antrags- und Prüfverfahren zu entschlacken und perspektivisch gar zu ersetzen.

Dazu bedarf es frühzeitig eines funktionstüchtigen und vereinfachten Antragssystem, das die vollständige Auszahlung der 1. Säule-Zahlungen spätestens im Dezember des Antragsjahres garantiert.

Die Anwendung des Flächenüberwachungssystem darf ausschließlich zum Zwecke des Fördervollzugs dienen. Flächendeckendes Monitoring setzt die Konzentration auf Fördertatbestände voraus, die auch Gegenstand der Fernerkundung sind.

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