Diese Maßnahme sorgt rechtzeitig vor Beginn der neuen Düngesaison für mehr Planungs- und Rechtssicherheit in den hessischen Betrieben.
„Die Aussetzung ist eine längst überfällige Entscheidung“, betont Sebastian Schneider, Generalsekretär Hessischer Bauernverband. „Seit Jahren weisen wir auf erhebliche rechtliche Unsicherheiten und fachliche Mängel bei der Ausweisung der Roten Gebiete hin. Die jetzige Entwicklung bestätigt die Kritik aus der Praxis.“
Damit folgt Hessen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Oktober 2025 zur Gebietsausweisung in Bayern, wonach die bisherige bundesrechtliche Rechtsgrundlage – insbesondere § 13a Düngeverordnung (DüV) in Verbindung mit der AVV GeA – nicht ausreichend ist, um Bewirtschaftungsbeschränkungen über die DüV hinaus zu erlassen.
Planungssicherheit jetzt: Reform schnell und gemeinsam anlegen
Für die hessischen Betriebe schafft die Vollzugsaussetzung kurzfristig Planungs- und Rechtssicherheit vor Beginn der Düngesaison.
Damit ist zugleich klargestellt: Die allgemeinen Regeln der DüV bleiben in Kraft, ebenso gegebenenfalls einschlägige Schutzgebietsverordnungen.
Schutz des Grundwassers bleibt wichtig, aber mit praktikablen, rechtssicheren Regeln
Der HBV unterstreicht, dass der Schutz des Grundwassers weiterhin oberste Priorität hat. Allerdings müssen Maßnahmen fachlich begründet, rechtssicher und praxisgerecht gestaltet sein und auch außerlandwirtschaftliche Einträge im Blick haben.
Die bisherigen Vorgaben – insbesondere die pauschalen Auflagen in den Roten Gebieten – haben nachweislich zu zahlreichen Problemen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung geführt, ohne die tatsächlichen Ursachen der Nitratbelastung differenziert zu adressieren.
Jetzt müssen Bund und Länder konsequent nacharbeiten
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt deutlich, dass umfassender Reformbedarf besteht. Der Hessische Bauernverband fordert daher:
- Eine vollständige Überarbeitung der Düngeverordnung,
gemeinsam mit dem Berufsstand - Eine wissenschaftlich belastbare, transparente, verursachergerechte
Gebietsausweisung - Praxisgerechte Vorgaben statt pauschaler Verbote
- Verlässliche und langfristige Rechtssicherheit für die Betriebe
- Befreiung von Auflagen für besonders gewässerschonende Betriebe
Es müssen daher dringend weitere Schritte folgen, um die bestehenden Schwächen im Düngerecht endlich zu beheben. „Die Aussetzung der zusätzlichen Auflagen verschafft unseren Betrieben zunächst Luft. Jetzt kommt es darauf an, die Gebietsausweisung rechtsstaatlich sauber, datenbasiert und praxistauglich neu aufzusetzen – mit der Landwirtschaft statt über sie hinweg“, betont Schneider. „Grundlage muss eine verursachergerechte Bewertung sein, die die Betriebe mit vorbildlicher Gewässerschutzpraxis nicht bestraft, sondern anerkennt.”