Rinderhaltung in der Industrieemissionsrichtlinie

31.01.2023
Kuhstall
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„Könnte für einige Betriebe existenzbedrohend werden“

Anlässlich des Vorschlags der EU-Kommission, in die Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) auch die Rinderhaltung mit einzubeziehen, hat Bundesminister Cem Özdemir gestern beim Agrarrat in Brüssel die Vorstellungen der Bundesregierung präsentiert. Der Plan der EU-Kommission würde bereits Betriebe mit 150 GVE in die IED-Richtlinie einbeziehen.

Özdemir erklärte, dass aus Sicht der Bundesregierung Betriebe ab 300 Großvieheinheiten (GVE) in den Anwendungsbereich der IED-Richtlinie fallen sollten. Dies sei ein realistischer Vorschlag, da kleinbäuerliche Betriebe somit nicht einbezogen würden, so der Bundesminister. Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV) und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sieht in dem Vorschlag durchaus eine Verbesserung, hat aber auch Kritik: „Der Vorschlag, dass Betriebe ab 300 Großvieheinheiten unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen sollen, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch wird es für manche Betriebe selbst mit 300 Großvieheinheiten eng“, so Schmal.

Für die betroffenen Betriebe würde die Richtlinie fortlaufende Verpflichtungen zum Umbau oder zusätzliche Hürden bei Stallbaugenehmigungen bedeuten. „Generell konterkariert die Novelle die tierwohlgerechte Haltung von Milchkühen – die für mehr Tierwohl gebauten Außenklimaställe müssten aufwändig umgebaut werden. Die Landwirtschaft steht ohnehin angesichts explodierende Betriebsmittelpreise, Gaskrise und Inflation vor zahlreichen Herausforderungen. Zusätzlich unter die IED-Richtlinie zu fallen, könnte für einige Betriebe existenzbedrohend werden“, betont der HBV-Präsident.