Update vom 14.08.2026: Wolfsmanagementplan wieder außer Kraft

11.08.2026
Nachdem das Verwaltungsgericht Kassel die Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den Abschussplan zunächst abgewiesen hatte, ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zum revierübergreifenden Wolfsmanagement in Hessen inzwischen wieder außer Kraft.
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Das Verwaltungsgericht Kassel hatte die Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den Abschussplan abgelehnt und den zuvor erlassenen Hängebeschluss damit gegenstandslos gemacht. Die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel zum revierübergreifenden Wolfsmanagement in Hessen war somit wieder in Kraft getreten. 

Damit waren nach den Vorgaben des Managementplans zwei Jungwölfe zur Entnahme freigegeben. Der Abschuss sollte ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen. 

Doch nun trat nach Einwand des Regierungspräsidiums Kassel die Allgemeinverfügung wieder außer Kraft. 

Einschätzung des Hessischen Bauernverbandes

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Der Hessische Bauernverband fordert, das revierübergreifende Wolfsmanagement in Hessen wieder in Kraft zu setzen, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Umsetzung der geltenden Regelungen zum Wolfsmanagement zu ermöglichen. Aus Sicht des Verbandes braucht es neben wirksamen Herdenschutzmaßnahmen auch praktikable Möglichkeiten zur Bestandsregulierung, um die Weidetierhaltung langfristig zu sichern. Der HBV setzt sich weiterhin für ein ausgewogenes Wolfsmanagement ein, das sowohl den Artenschutz als auch die berechtigten Interessen der Nutztierhalter berücksichtigt.

Weitere Informationen zur finden Sie bei der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel.