ITW Rind: Neue Haltungsform-Stufen eröffnen Betrieben Entwicklungsperspektiven

21.07.2026
Die Initiative Tierwohl erweitert ihr Angebot für die Rindermast: Seit Anfang Juni 2026 gibt es erstmals drei aufeinander aufbauende ITW-Programme, womit die Produkte in die bekannten Haltungsform-Stufen im Lebensmitteleinzelhandel eingeordnet werden können.
Kuhherde
© Peggy_Marco

ITW Rind: Drei Programme für höhere Haltungsformen

Das bisherige ITW-Programm für die Rindermast wird künftig unter dem Namen „Stall plus Platz“ fortgeführt und bleibt bestehen. Neu ist, dass die Initiative Tierwohl drei aufeinander aufbauende Programme anbietet: „Stall plus Platz“ entspricht der Haltungsform-Stufe 2, „Frischluftstall“ der Stufe 3 und „Auslauf/Weide“ der Stufe 4. Wer beispielsweise die Anforderungen der Stufe „Auslauf/Weide“ erfüllt, erfüllt automatisch auch die Kriterien der niedrigeren Stufen. Für die Praxis bedeutet das, dass sich Betriebe schrittweise weiterentwickeln können, ohne sofort einen umfassenden Stallumbau angehen zu müssen. Gleichzeitig können Produkte aus höheren Haltungsformen auch unkompliziert in niedrigere Haltungsformen vermarktet werden, sollte der Absatz schwanken.

Die Grundanforderungen gelten unabhängig von der gewählten Stufe. Dazu zählen unter anderem die Teilnahme am QS-System, regelmäßige Fortbildungen, tierärztliche Betreuung und Tiergesundheit, eine gute Sauberkeit der Tiere sowie die Einhaltung der Vorgaben zum Platzangebot. Neu ist, dass ab Juli 2027 Scheuermöglichkeiten verpflichtend werden. Die höheren Programme ergänzen diese Anforderungen: Beim „Frischluftstall“ stehen mehr Platz und Außenklimareize im Mittelpunkt. Die Stufe „Auslauf/Weide“ setzt ebenfalls ein größeres Platzangebot voraus und verlangt darüber hinaus einen dauerhaften Zugang zu Auslauf oder Weide.

Wirtschaftlichkeit, Vermarktung und Marktdruck im Rindermarkt

Für das bisherige Programm, das künftig „Stall plus Platz“ heißt, gibt es weiterhin eine klare Preisorientierung. Die aktuelle Preisempfehlung liegt bei 10,7 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht. Ab dem 1. Juli 2027 steigt sie auf 12,83 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht, da dann das zusätzliche Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ gilt. Für die höheren Stufen werden die Aufschläge hingegen frei zwischen Landwirt und Abnehmer verhandelt. Die höheren Stufen bieten Chancen, müssen aber realistisch bewertet werden: Mehr Platz führt dazu, dass weniger Tiere gehalten werden können. Zudem können Investitionen in Stall oder Auslauf notwendig werden, und auch zusätzlicher Arbeitszeitbedarf ist zu berücksichtigen.

Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach Fleisch aus höheren Haltungsformstufen zu. Dadurch können sich bessere Vermarktungsperspektiven und langfristig stabilere Absatzwege ergeben. Aus dem Markt heraus steigt der Druck auf die Betriebe, sich mit höheren Haltungsformen zu beschäftigen, denn der Lebensmitteleinzelhandel baut sein Sortiment zunehmend in Richtung Haltungsform 3 und 4 aus. Gleichzeitig entwickelt sich der Markt nicht flächendeckend und nicht in allen Regionen gleich schnell. Viele Betriebe müssen deshalb sorgfältig abwägen, ob sich der Schritt in eine höhere Haltungsform wirtschaftlich bereits trägt oder ob zunächst die QS-Teilnahme als Stufe 1 beziehungsweise die Teilnahme an „Stall plus Platz“ als Stufe 2 der passende Weg ist. Ob sich die Teilnahme wirtschaftlich rechnet, hängt maßgeblich davon ab, ob ein verlässlicher Vermarktungspartner vorhanden ist und welche Preisaufschläge tatsächlich erzielt werden können.

Für Betriebe gilt daher der Grundsatz: Erst vermarkten, dann investieren. Die ITW funktioniert entlang der gesamten Kette. Der Aufpreis kommt beim landwirtschaftlichen Betrieb letztlich nur an, wenn der Markt die Ware abnimmt und bezahlt. Vor einem Wechsel in höhere Haltungsformen sollte deshalb geprüft werden, ob ein Abnehmer vorhanden ist, wie und für welchen Zeitraum die Vermarktung vertraglich abgesichert werden kann, welche Preise tatsächlich gezahlt werden und ob das neue System zum eigenen Betrieb passt.

Anmeldung, Audit und Kontrollen bei der Initiative Tierwohl

Betriebe können sich seit dem 1. Juni 2026 anmelden und auditieren lassen. Die Anmeldung erfolgt immer über einen Bündler (z.B. Hessen AgrarMarketing GmbH>>). Dabei legt der Betrieb einen sogenannten Umsetzungszeitpunkt fest. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Kriterien umgesetzt sein; dies wird im Audit überprüft. Für bereits teilnehmende Betriebe ist der Einstieg in höhere Haltungsform-Stufen vergleichsweise gut handhabbar. Sie können in ein anspruchsvolleres Programm wechseln, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt werden. In der Regel ist dafür ein entsprechendes Audit erforderlich; teilweise reicht auch ein verkürztes Wechselaudit aus, bei dem nur die zusätzlichen Anforderungen überprüft werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl ist eine gültige QS-Lieferberechtigung. Jeder Betrieb muss mindestens einmal jährlich ein umfassendes Programm-Audit durchlaufen. Ergänzend wird etwa ein Drittel der Betriebe im Rahmen unangekündigter Bestandschecks überprüft. Im Audit stehen neben der praktischen Tierhaltung auch die betriebliche Dokumentation, die Tiergesundheit, Fortbildungsnachweise sowie alle programmspezifischen Anforderungen im Fokus. Ohne erfolgreich abgeschlossenes Audit ist eine Lieferung als ITW-Ware nicht möglich. Auch bei Beendigung der Teilnahme ist ein Abschlussaudit erforderlich, in dem nachgewiesen wird, dass die Kriterien bis zum Austrittszeitpunkt eingehalten wurden.

HBV-Einordnung: Entwicklungspfad nutzen, Rindermarkt realistisch bewerten

Aus Sicht des HBV bietet die erweiterte ITW erstmals einen echten Entwicklungspfad von Stufe 2 bis Stufe 4. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten, weil Betriebe die Möglichkeit erhalten, Tierwohl schrittweise weiterzuentwickeln und neue Vermarktungsperspektiven zu nutzen. Entscheidend bleibt jedoch, dass jeder Betrieb individuell prüft, was baulich machbar ist, was wirtschaftlich passt und wie die Tiere verlässlich vermarktet werden können.

Die aktuelle Situation im Rindermarkt erfordert daher eine sorgfältige Abwägung. Zwar wächst die Nachfrage nach Fleisch aus höheren Haltungsformstufen, der Markt entwickelt sich jedoch nicht überall gleich schnell. Aus HBV-Sicht sollten Investitionen in höhere Haltungsformen deshalb nur auf Grundlage gesicherter Vermarktung, verlässlicher Abnehmer und tragfähiger Preisaufschläge erfolgen. Wer diese Punkte sauber plant, kann die neuen Programme gezielt nutzen; ohne belastbare Absatzperspektive bleibt Zurückhaltung geboten.

Hintergrund und Details: ITW-Kriterien für Stall plus Platz, Frischluftstall und Auslauf/Weide

Die drei Programme unterscheiden sich insbesondere beim Platzangebot, bei der Haltungsform und beim Zusatzmodul Fütterung. Bei „Stall plus Platz“ gelten Mindestflächen von 1,5 Quadratmetern je Tier bis 150 Kilogramm, 1,8 Quadratmetern über 150 bis 220 Kilogramm, 2,5 Quadratmetern über 220 bis 400 Kilogramm und 3 Quadratmetern über 400 Kilogramm. Vorgesehen sind Laufstallhaltung oder bei Ochsen und Färsen Kombinationshaltung mit Weidegang von mindestens 120 Tagen für je zwei Stunden beziehungsweise mit Laufhof oder Bewegungsbucht von mindestens 4,5 Quadratmetern je Tier. Die Bewegungsfläche muss aus mindestens 16 Quadratmetern zusammenhängender Fläche bestehen. Für Bullen ist keine Anbindehaltung erlaubt. Im Zusatzmodul Fütterung sind ausschließlich QS-zugelassene beziehungsweise QS-anerkannte Futtermittel vorgesehen.

Beim „Frischluftstall“ steigt das Platzangebot auf mindestens 1,5 Quadratmeter je Tier bis 150 Kilogramm, 2 Quadratmeter über 150 bis 220 Kilogramm, 3 Quadratmeter über 220 bis 400 Kilogramm und 4 Quadratmeter über 400 Kilogramm. Möglich sind Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbarem Laufhof mit mindestens 3 Quadratmetern je Tier, Laufstallhaltung mit Weidegang an 120 Tagen für mindestens sechs zusammenhängende Stunden je Tier oder ein Außenklimastall, also Offenfrontstall oder Spaceboardstall. Beim Zusatzmodul Fütterung sind nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel ohne Gentechnik vorgesehen oder 80 Prozent der Futtermittelrohstoffe, ausgenommen Futtermittelzusatzstoffe, aus den EU-27-Mitgliedstaaten und 20 Prozent nicht kennzeichnungspflichtig.

Bei „Auslauf/Weide“ gelten Mindestflächen von 1,5 Quadratmetern je Tier bis 150 Kilogramm, 2,5 Quadratmetern über 150 bis 220 Kilogramm, 4 Quadratmetern über 220 bis 400 Kilogramm, 5 Quadratmetern über 400 bis 500 Kilogramm und 6 Quadratmetern über 500 Kilogramm. Die Haltung erfolgt in Laufstallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf, Laufhof mit mindestens 3 Quadratmetern je Tier oder Weide. Enthornen ist nur mit Betäubung durch den Tierarzt zulässig. Ab dem 1. Juli 2027 ist eine weiche Liegefläche vorgeschrieben. Im Zusatzmodul Fütterung werden nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel ohne Gentechnik verlangt. Mindestens 60 Prozent der Futtermittelrohstoffe müssen aus dem eigenen Betrieb beziehungsweise aus den EU-27-Mitgliedstaaten stammen, und 60 Prozent der Tagesration müssen aus frischem, getrocknetem oder siliertem Gras bestehen.

Details zu den Kriterien sowie Erläuterungen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier. >>