Das aktuelle Seuchengeschehen zeigt einmal mehr, dass Tierhalter wachsam bleiben müssen. Neben der Blauzungenkrankheit mit den Serotypen BTV-3 und BTV-8 rückt derzeit ein neues, erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesenes Virus in den Fokus. Für die landwirtschaftlichen Betriebe ist entscheidend, Krankheitsanzeichen frühzeitig zu erkennen, Impfstrategien mit der Hoftierarztpraxis abzustimmen und die Biosicherheitsmaßnahmen auf dem Betrieb konsequent umzusetzen.
Neues Virus in Baden-Württemberg: Rinderbestände zeigen klinische Auffälligkeiten
In Baden-Württemberg wurde bei erkrankten Rindern ein bislang nicht näher charakterisiertes Orthobunyavirus aus der Simbu-Serogruppe nachgewiesen, das eng mit dem Shamonda-Virus verwandt ist. In den betroffenen Beständen wurden unter anderem Fieber, Durchfall und ein Rückgang der Milchleistung beobachtet. Inzwischen gibt es auch Hinweise auf eine weitere Ausbreitung: es gibt Berichte über erste positive Nachweise aus Milchviehbetrieben in der Grafschaft Bentheim und im Emsland. Nach Aussage eines betreuenden Tierarztes wurde das Virus dort in acht Milchviehbetrieben nachgewiesen; klinisch ähnliche Erkrankungen werden aus weiteren Betrieben berichtet. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht hierfür noch aus. Nach aktuellem Kenntnisstand verlaufen Infektionen bei erwachsenen Tieren häufig mild bis moderat. Besondere Aufmerksamkeit ist dennoch geboten, da Viren dieser Gruppe bei tragenden Tieren mit reproduktiven Störungen wie Aborten, Totgeburten oder Fehlbildungen in Verbindung gebracht werden können. In der Schweiz hat das Institut für Virologie und Immunologie das Shamonda-like-Virus erstmals auch in Proben mehrerer abortierter Rinderföten aus unterschiedlichen Beständen festgestellt. Weitere mögliche Abortursachen und Zusammenhänge werden dort derzeit abgeklärt; die Fälle stützen jedoch die Vermutung, dass das Virus transplazentär auf Rinderföten übertragen werden kann und möglicherweise Aborte zur Folge haben kann. Für den Menschen besteht nach derzeitigem Wissen keine Gefahr. Da die Übertragung über blutsaugende Gnitzen erfolgt und für dieses neue Virus bislang kein Impfstoff zur Verfügung steht, kommt der sorgfältigen Tierbeobachtung und der frühzeitigen tierärztlichen Abklärung eine zentrale Bedeutung zu.
Amtliche Informationen aus Frankreich liegen inzwischen ebenfalls vor. Das französische Landwirtschaftsministerium berichtet über Infektionen bei Milchkühen durch ein Orthobunyavirus vom Shamonda-Typ und beschreibt die Lage weiterhin als dynamisch. Auch dort wird die Infektion derzeit nicht als geregelte Tierseuche mit besonderen Bekämpfungsmaßnahmen behandelt. Eine Impfung steht aktuell nicht zur Verfügung. Weder in Deutschland noch in Frankreich ergeben sich nach derzeitigem Stand allgemeine Handels- oder Bewegungsbeschränkungen für betroffene Betriebe.
BTV-3 in Großbritannien: Blauzungenvirus bleibt international ein Risiko
Auch das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 bleibt international relevant. In Großbritannien wurden in der laufenden Saison bereits zahlreiche BTV-3-Fälle bestätigt. Betroffen sind insbesondere Schafe und Rinder. Das dortige Geschehen macht deutlich, dass sich BTV-3 unter passenden Witterungs- und Vektorbedingungen schnell weiterverbreiten kann und weiterhin mit erheblichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe verbunden ist. Für hessische Tierhalter bleibt deshalb wichtig, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und den Impfschutz der empfänglichen Tiere rechtzeitig mit der betreuenden Tierarztpraxis zu besprechen.
BTV-8 gewinnt an Bedeutung: Serotypspezifischer Impfschutz erforderlich
Während sich die BTV-3-Lage in Deutschland nach dem starken Seuchenzug 2024 durch natürliche Durchseuchung und Impfmaßnahmen zunächst beruhigt hatte, rückt inzwischen auch BTV-8 wieder stärker in den Vordergrund. In Deutschland zirkulieren unterschiedliche BTV-8-Stämme. Neben einem bereits bekannten Stamm wurde ein genetisch abweichender Stamm nachgewiesen, der sich ausgehend von Südfrankreich über weitere europäische Regionen bis nach Süddeutschland ausgebreitet hat. Auch Hessen ist betroffen; das gesamte Landesgebiet fällt inzwischen in die Handelsrestriktionszone in Bezug auf BTV-8. Für die Betriebe ist entscheidend: Der Impfschutz wirkt serotypspezifisch. Eine Impfung gegen BTV-3 ersetzt daher keinen Impfschutz gegen BTV-8.
Impfzuschuss in Hessen: Förderung ist wichtiger Baustein
In Hessen wird die Impfung gegen BTV-3 durch das Land Hessen und die Hessische Tierseuchenkasse unterstützt. Für Rinder beträgt die Beihilfe 3 Euro je Impfung, für Schafe und Ziegen 2 Euro je Impfung. Die Antragstellung erfolgt durch den Tierhalter online über das Portal der Hessischen Tierseuchenkasse; Voraussetzung ist unter anderem die Eintragung der Impfung in HIT. Gefördert werden sowohl die vollständige Grundimmunisierung als auch Auffrischungsimpfungen innerhalb der vorgesehenen Fristen. Diese Unterstützung ist aus Sicht der Praxis ein wichtiger Beitrag, um Impfentscheidungen wirtschaftlich abzufedern und die Tierhalter bei der Seuchenvorsorge zu entlasten.
Warme Temperaturen begünstigen Gnitzen: Biosicherheit bleibt zentral
Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen, welche Bedeutung Gnitzen als Überträger verschiedener Krankheitserreger haben. Sowohl die Blauzungenkrankheit als auch das neu nachgewiesene Orthobunyavirus werden durch blutsaugende Gnitzen übertragen. Gnitzen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte, schlammige Erde oder Dung. Warme Temperaturen fördern die Aktivität dieser Vektoren und erhöhen damit das Risiko einer weiteren Ausbreitung. Betriebe sollten deshalb auf eine konsequente Tierbeobachtung, die Verringerung möglicher Brutstätten, gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen sowie eine schnelle Abklärung unklarer Symptome achten. Biosicherheit kann vektorübertragene Krankheiten nicht vollständig verhindern, sie bleibt aber ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Tierseuchenvorsorge.
Blauzungenkrankheit in Hessen: HBV fordert Impfzuschuss für BTV-3 und BTV-8
Der Hessische Bauernverband sieht im aktuellen Seuchengeschehen ein klares Signal, die Tierseuchenprävention weiter zu stärken. Die Impfung ist bei der Blauzungenkrankheit der wichtigste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und wirtschaftlichen Schäden. Der HBV fordert daher, den bestehenden Impfzuschuss für BTV-3 fortzuführen und auf BTV-8 auszuweiten. Die Kosten notwendiger Schutzmaßnahmen dürfen nicht einseitig bei den Tierhaltern verbleiben. Ebenso braucht es eine verlässliche Impfstoffverfügbarkeit und eine weitere Entwicklung von Kombiimpfstoffen, zudem müssen die Impfstoffe an sich verändernde Viren angepasst werden. Gerade mit Blick auf warme Temperaturen und die damit verbundene höhere Aktivität von Gnitzen müssen Biosicherheit, Impfung und Beratung zusammengedacht werden. Ziel muss sein, Tiergesundheit, Vermarktungsfähigkeit und Planungssicherheit für die heimische Nutztierhaltung zu sichern.