Trockenheit verschärft Futterlage: Betriebe sollten Handlungsspielräume prüfen

29.07.2026
Anhaltende Trockenheit verschärft die Futterknappheit. Betriebe sollten bestehende Handlungsspielräume im Gemeinsamen Antrag 2026 prüfen und notwendige Anpassungen rechtzeitig vornehmen.
Ausgetrocknete Weideflächen
© Hans Trumpfeller

Die anhaltend hohen Temperaturen und die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen führen in zahlreichen Regionen Hessens zu einem deutlich verminderten Grünlandaufwuchs. Vor allem viehhaltende Betriebe stehen damit vor der Herausforderung, die Futterversorgung ihrer Tiere für den weiteren Jahresverlauf sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sollten landwirtschaftliche Betriebe bestehende Handlungsspielräume im Gemeinsamen Antrag 2026 prüfen und erforderliche Anpassungen rechtzeitig vornehmen.

Stillgelegte Flächen können zur Futtergewinnung beitragen

Eine Möglichkeit zur kurzfristigen Entlastung der Futterversorgung kann die Nutzung von Flächen sein, die ursprünglich aus der Produktion genommen wurden. Wird der Aufwuchs solcher Flächen entgegen der ursprünglichen Planung für Futterzwecke genutzt, muss die tatsächliche Bewirtschaftung im Antrag entsprechend angepasst werden. Die Änderung ist der zuständigen Behörde mitzuteilen und die Flächennutzung zu korrigieren. Anpassungen können bis zum 30. September 2026 sanktionsfrei vorgenommen werden. 

Möglichkeiten und Grenzen bei Öko-Regelungen

Auch bei Flächen, für die Öko-Regelungen beantragt wurden, bestehen teilweise Nutzungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Futterversorgung. 

Bei nichtproduktiven Ackerflächen im Rahmen der Öko-Regelung 1a ist eine Beweidung mit Schafen oder Ziegen ab dem 1. September zulässig.

Für Altgrasstreifen der Öko-Regelung 1d sind ab dem 1. September sowohl Beweidung als auch Schnittnutzung möglich. 

Für Blühflächen und Blühstreifen im Rahmen der Öko-Regelungen 1b und 1c besteht diese Möglichkeit hingegen nicht.

Sofern eine ÖR-Fläche für Futterzwecke genutzt werden soll und die Fördervorgaben der jeweiligen Öko-Regelung nicht eingehalten werden können, besteht die Möglichkeit, die Beantragung der Öko-Regelung bis zum 30. September 2026 sanktionsfrei zurückzunehmen. Die Förderung für die betroffene Fläche entfällt in diesem Fall.

Frühzeitig Handlungsspielraum prüfen

Der Hessische Bauernverband empfiehlt allen betroffenen Betrieben, die eigene Futterversorgung frühzeitig zu bewerten und die bestehenden Möglichkeiten im Gemeinsamen Antrag 2026 zu prüfen.

HBV-Futterbörse schafft regionale Lösungen

Um Betriebe bei möglichen Futterengpässen zu unterstützen, hat der Hessische Bauernverband eine Futterbörse eingerichtet. Ziel ist es, Tierhalter, die kurzfristig Futter oder zusätzliche Weideflächen benötigen, mit Betrieben zu vernetzen, die entsprechende Flächen oder Futtermittel anbieten können. Angesichts der anhaltenden Trockenheit kann dieses Angebot dazu beitragen, regionale Lösungen zu finden und die Futterversorgung auf den Betrieben zu sichern. Interessierte können sich per E-Mail an tier@hessischerbauernverband.de wenden.

Wetterextreme erhöhen den Anpassungsdruck

Die aktuelle Situation verdeutlicht erneut die zunehmenden Herausforderungen durch Wetterextreme. Trockenperioden, aber auch Starkregenereignisse und andere Witterungsextreme erschweren die Planungssicherheit vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Der Hessische Bauernverband setzt sich deshalb für praxisgerechte Regelungen, verlässliche Förderinstrumente und ausreichend Flexibilität in Ausnahmesituationen ein. Nur so können die Betriebe auf außergewöhnliche Witterungsverhältnisse reagieren und gleichzeitig ihren Förderverpflichtungen nachkommen.