Anerkennung des Katastrophenfalles durch HMLU - Zukauf konventionellen Raufutters möglich

24.08.2026
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft (HMLU) erkennt mit einem Erlass den Katastrophenfall gemäß Art. 1 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 an. Das ist die Grundlage für den Zukauf konventionellen Raufutters für Ökobetriebe, die von Dürre betroffen sind.
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Ausgetrocknete Weideflächen
© Hans Trumpfeller

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