Pflanzenschutzmittelkartell – Anmeldephase verlängert!
Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Mit der Bäuerlichen Geschädigten Gemeinschaft (BGG) können Sie sich jetzt noch immer Ihre Ansprüche gegen das PSM-Kartell sichern.