Quo vadis Schadnagerbekämpfung?

20.01.2026
Aktuell stehen zwei entscheidende Änderungen für die Landwirtschaft in der Schadnagerbekämpfung an: Die Befallsunabhängige Dauerbeköderung und die Anerkennung der Pflanzenschutzsachkunde für die Verwendung antikoagulanter Rodentizide sollen wegfallen. Hinzu kommt Bürokratie.
Ratte
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Wie geht es weiter in der Schadnagerbekämpfung?

Aktuell stehen zwei entscheidende Veränderungen für die Landwirtschaft in der Schadnagerbekämpfung an: Zum einen soll ab 30. Juni 2026 die Befallsunabhängige Dauerbeköderung (BuD) wegfallen. Zum anderen entfällt ab dem 28.07.2027 die Anerkennung der Pflanzenschutzsachkunde für den Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden (Blutgerinnungshemmer). 

Ab dann würde ein eigener Sachkundenachweis für den Einsatz von betroffenen Rodentiziden notwendig sein. Diese neuen regulatorische Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene stellen landwirtschaftliche Betriebe, den Agrarhandel und die gesamte Lebensmittel‑ und Futtermittelwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Hintergrund ist eine laufendes Verlängerungsverfahren der Zulassung dieser Wirkstoffe auf EU-Ebene, was strengere Auflagen zur Folge hat.

Warum Schadnagerbekämpfung unverzichtbar ist

Schadnager stellen ein dauerhaft hohes Risiko für alle Bereiche der Lebensmittel- und Futtermittelkette dar. Sie übertragen Krankheiten (z.B. Salmonellen, Leptospiren), kontaminieren Vorräte und verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Bereits geringe Anzeichen eines Befalls – etwa Mäusekot – gelten rechtlich als „nachteilige Beeinflussung“ und können zu Bußgeldern, öffentlichkeitswirksamen Veröffentlichungen, Warenvernichtung oder sogar Betriebsschließungen führen. Damit ist ein wirksames Schädlingsmanagement ein zwingender Bestandteil der gesetzlichen Hygienevorgaben.

Befallsunabhängige Dauerbeköderung soll verboten werden

Köderbox Ratte
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Daher ist der geplante Wegfall der BuD gravierend. Aufgrund eines Verbotes von „präventiver Beköderung“ auf EU-Ebene soll diese verboten werden. Anstattdessen soll ein permanentes Schadnagermonitoring inklkusive Dokumentation dessen erfolgen (Sichtkontrollen, Nontox-Fraßköder, Digitales Monitoring). Bei nachgewiesenem Befall dürfen dann von Sachkundigen (bis 28.07.2027 ist die Pflanzenschutz-Sachkunde noch ausreichend) für die Dauer von ca. einem Monat antikoagulante Rodentizide eingesetzt werden. Nach diesem Zeitraum muss ein erneutes Monitoring (zur Befallsfeststellung) erfolgen. 

Warum wir eine Fortführung der BuD fordern

Die BuD ist kein rein präventives Mittel, sondern immer die erste wirksame Bekämpfungsmaßnahme ab dem Auftreten von Schadnagern! Damit bringt sie einen wichtigen zeitlichen Vorteil, der aufgrund des exponentiellen Wachstums von Schadnagerpopulationen elementar ist. Sie hilft auch dabei, einen Befall rechtzeitig zu erkennen. Wenn schon das Vorhandensein von Mäusekot zu ernsthaften juristischen Konsequenzen führt, ist eine sofortige Bekämpfung bzw. gar eine Verhinderung der Ansiedelung rechtlich und hygienisch geboten. Daher brauchen wir auch weiterhin die BuD mit hoch wirksamen, antikoagulanten Mitteln! Auch eine zusätzliche bürokratische Belastung der Betriebe verbietet sich aus unserer Sicht. Insbesondere vor dem Hintergrund des Versprechens durch die Politik Bürokratie abzubauen.

Anerkennung der Pflanzenschutzsachkunde für Biozide entfällt

Getreidelager Mäuse
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Zudem soll ab dem 28.07.2027 die Ausnahme für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden durch Landwirte mit Pflanzenschutzsachkundenachweis auslaufen. Ab dann soll eine Sachkunde gemäß Gefahrstoffverordnung notwendig sein für den Einsatz entsprechender Mittel. Aktuell werden die Technischen Regeln, wie diese Sachkunde für z.B. Pflanzenschutzsachkundige aussehen soll, auf Bundesebene erarbeitet. Dementsprechend wendet sich der Bauernverband aktuell auf allen Ebenen an die Akteure.

Unsere Forderungen beim Thema Rodentizide:

Wir fordern eine rechtssichere Fortführung der BuD in besonders kritischen, hygienesensiblen Bereichen. Es darf keinesfalls zu einem pauschalen Verbot kommen. Außerdem verbietet sich eine erneute bürokratische Mehrbelastung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe!

Dies ist gilt auch für den erforderlichen Sachkundenachweis. Es braucht eine unbürokratische Lösung, welche Landwirte weiterhin dazu berechtigt, hoch wirksame antikoalgulante Rodentizide zu erwerben und einzusetzen. Idealerweise sollte dies auch in Zukunft über die Pflanzenschutzsachkunde abgedeckt sein. Eine zusätzliche Qualifikation sollte jedoch maximal vier bis acht Stunden nicht überschreiten. Es ist indiskutabel, dass im Pflanzenschutz sachkundige Landwirte einen einwöchigen Lehrgang besuchen müssen. Zukünftig muss die erforderliche Sachkunde über die landwirtschaftliche Berufsausbildung abgedeckt sein.