Pflanzenschutzsachkunde als Voraussetzung für Biozideinsatz
Aktuell benötigen Landwirtinnen und Landwirte einen Pflanzenschutzsachkundenachweis für den Einsatz von antikoagulanten (blutgerinnungshemmenden) Rodentiziden im eigenen Betrieb. Dies sollte laut Gefahrstoffverordnung im Juli 2027 auslaufen. Vorgesehen war stattdessen eine eigenständige Sachkunde mit einer Dauer von bis zu fünf Arbeitstage.
Erfolgreiche Schadnagerbekämpfung Opfer der Bürokratie
Die Schadnagerbekämpfung insbesondere mit antikoaguilanten Rodentiziden ist aus hygienischen und Seuchenschutzgründen sehr wichtig. Die Mittel werden seit Jahren ohne Probleme erfolgreich eingesetzt. An den Mitteln selbst hat sich nichts geändert - jedoch an den Vorgaben in der Gefahrenstoffverordnung. Nunmehr wurde mitunter ein einwöchiger eigener Sachkundelehrgang für den Einsatz gefordert.
Politischer Einsatz von Erfolg gekrönt
Folgend setzten HBV und zahlreiche Verbündete sich auf allen politischen Ebenen ein gegen unnötige zusätzliche Vorgaben. Dieser Einsatz war nun vorerst von Erfolg gekrönt: Die Frist für die Verwendung mittels Pflanzenschutzsachkunde wurde vom 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030 verschoben. Das bedeutet kurzfristig Aufatmen für die nähere Zukunft.
Wie geht es weiter in der Schadnagerbekämpfung?
Begründet wurde die Verschiebung damit, dass solche umfangreichen Schulungen für die Anzahl der betroffenen Betriebe nicht rechtzeitig durchzuführen seien und dass es auf Bundesebene derzeit keine Abstimmungsergebnisse zu Dauer und Ausgestaltung solcher Lehrgänge gebe. In Hessen ist der HBV in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien und setzt sich vehement für praktikable Lösungen ein.