Der Hessische Bauernverband kritisiert den Entwurf zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes als unzureichend. Insbesondere die seit 2021 zugesagte regelmäßige Überprüfung der Gewässerkulisse fehlt weiterhin. Der HBV fordert daher deutliche Nachbesserungen zugunsten von Eigentumsschutz, Planungssicherheit und einer praxistauglichen Wasserpolitik.
Gewässerkulisse bleibt zentraler Kritikpunkt
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes deutlich hinter den Erwartungen der hessischen Landwirtschaft zurück. Zwar verfolgt die Landesregierung mit der Novellierung nachvollziehbare Ziele wie Bürokratieabbau, Digitalisierung und die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung. Zentrale Anliegen der landwirtschaftlichen Praxis werden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders kritisch sieht der HBV, dass die in der Kooperationsvereinbarung „Landwirtschaft und Naturschutz“ von 2021 vereinbarte regelmäßige Überprüfung der Gewässerkulisse erneut nicht umgesetzt wird.
„Besonders bei der dringend notwendigen Überprüfung der Gewässerkulisse bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen der hessischen Landwirtschaft zurück. Die tatsächlichen Verhältnisse in der Landschaft haben sich durch Klimawandel, Trockenperioden und veränderte Wasserführungen vieler Gewässer bereits deutlich verändert. Das muss sich auch im Wasserrecht widerspiegeln“, erklärt Sebastian Schneider, Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes.“
Änderungen beim Vorkaufsrecht an Gewässerrandstreifen unbefriedigen
Dass bei der Möglichkeit der Gemeinden auf Gewässerrandstreifen ein Vorkaufsrecht ausüben zu können, keine verbindliche Auskunft und eine bessere Prüfung der Notwendigkeit des Ankaufs eingeführt wird, stößt auf Unverständnis.
Gewässerentwicklung darf nicht zulasten der Bewirtschaftung gehen
Neben der Gewässerkulisse sieht der Verband auch bei weiteren Regelungen erheblichen Anpassungsbedarf. Kritisch bewertet werden insbesondere die geplanten Änderungen zu Gewässerveränderungen, Gewässerrandstreifen und Renaturierungsmaßnahmen. Nach Auffassung des HBV darf es nicht dazu kommen, dass Veränderungen durch Biber, Hochwasser, Starkregen oder mangelnde Unterhaltung automatisch zu zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen oder einer Ausweitung von Gewässerrandstreifen führen.
Der HBV wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin konstruktiv begleiten. Ein modernes Wasserrecht kann nach Auffassung des Verbandes nur dann Akzeptanz in der Fläche finden, wenn Gewässerschutz, Wasserversorgung sowie die berechtigten Interessen von Eigentümern und Bewirtschaftern gleichermaßen berücksichtigt werden.