Ausnahmen der streifenförmigen Düngeausbringung ab dem 1. Februar 2025
16.04.2024
Bereits im vergangenen Jahr hat der Hessische Bauernverband eine allgemeine Ausnahmeregelung zur Pflicht der streifenförmigen Ausbringung auf Grünland ab dem 1. Februar 2025 in Hanglage gefordert. Nach intensiven Bemühungen sind nun langfristige Ausnahmen möglich.