HBV und DBV fordern Nachbesserungen bei EEG 2027 und Netzanschlusspaket

28.07.2026
DBV und HBV kritisieren die geplanten Änderungen im EEG 2027 und Netzanschlusspaket. Sie warnen vor zusätzlichen Investitionsrisiken für erneuerbare Energien und fordern verlässliche Rahmenbedingungen.
Windrad Luftperspektive
© jwvein

DBV und HBV sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Hessische Bauernverband (HBV) begleiten die aktuellen Beratungen zum EEG 2027 und zum Netzanschlusspaket weiterhin kritisch. In seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung hat der DBV zahlreiche Nachbesserungen gefordert, die der HBV ausdrücklich unterstützt. Aus Sicht beider Verbände enthalten die vorgelegten Gesetzentwürfe zwar einzelne sinnvolle Ansätze zur besseren Systemintegration erneuerbarer Energien und zur Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, gleichzeitig drohen jedoch verschiedene Regelungen die Investitionsbereitschaft von Landwirten, Flächeneigentümern und Betreibern erneuerbarer Energieanlagen erheblich zu beeinträchtigen.

Investitionssicherheit für erneuerbare Energien erhalten

Besonders kritisch bewerten DBV und HBV den vorgesehenen Systemwechsel im EEG. Die stärkere Verlagerung von Markt-, Vermarktungs- und Finanzierungsrisiken auf die Anlagenbetreiber, die weitgehende Direktvermarktungspflicht sowie die Einschränkungen bei kleineren Anlagen könnten dazu führen, dass Investitionen in erneuerbare Energien künftig deutlich zurückhaltender erfolgen. Nach Auffassung der beiden Verbände besteht die Gefahr, dass ausgerechnet in einer Phase, in der ein beschleunigter Ausbau von Windenergie, Photovoltaik, Speichern und Bioenergie erforderlich ist, zusätzliche wirtschaftliche Hürden aufgebaut werden.

Netzengpässe dürfen nicht zulasten der Erzeuger gelöst werden

Auch die geplanten Regelungen im Netzanschlusspaket werden von DBV und HBV nur teilweise positiv bewertet. Zwar werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung und Transparenz von Netzanschlussverfahren sowie die gegenüber früheren Entwürfen abgeschwächte Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl sehen beide Verbände weiterhin das Problem, dass die Folgen unzureichender Netzkapazitäten überwiegend auf die Erzeugerseite verlagert werden. Betreiber neuer Wind- und Solarenergieanlagen müssen auch künftig mit Einschränkungen ihrer Einspeisemöglichkeiten und einer Verringerung von Entschädigungsansprüchen rechnen, obwohl die Ursachen der Netzengpässe regelmäßig außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. DBV und HBV fordern deshalb stärkere Anreize für einen zügigen Netzausbau sowie eine stärkere Verantwortung der Netzbetreiber bei Verzögerungen.

Energiewende erfordert Überbauung, Speicher und europäische Vernetzung

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt von DBV und HBV betrifft die dem EEG-2027-Entwurf und dem Netzanschlusspaket zugrunde liegenden Annahmen zur zukünftigen Ausgestaltung des Energiesystems. Der Eindruck entsteht, dass die vorgeschlagenen Regelungen die tatsächlichen Erfordernisse eines weitgehend auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems nicht ausreichend berücksichtigen. Um das Ziel einer Versorgung zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 und perspektivisch sogar eines vollständig erneuerbaren Stromsystems zu erreichen, sind erhebliche zusätzliche Erzeugungskapazitäten erforderlich. Wind- und Solarenergie müssen zwangsläufig über den rechnerischen Strombedarf hinaus ausgebaut werden, um auch Zeiten geringer Sonneneinstrahlung und schwacher Windverhältnisse ausgleichen zu können. Je geringer die verfügbaren Speicherkapazitäten sind, desto größer muss diese sogenannte Überbauung ausfallen. Gleichzeitig kommt flexiblen Biogasanlagen als steuerbarer erneuerbarer Energiequelle eine Schlüsselrolle für die Versorgungssicherheit zu. Hinzu kommt, dass die Energieversorgung künftig nicht allein national, sondern europäisch gedacht werden muss. Durch einen leistungsfähigen grenzüberschreitenden Netzausbau können regionale Wetter- und Erzeugungsschwankungen wesentlich besser ausgeglichen und sogenannte Dunkelflauten weitgehend entschärft werden. Vor diesem Hintergrund kritisieren DBV und HBV, dass die Entwürfe vor allem auf die Begrenzung von Einspeisung und die Verlagerung von Risiken auf Anlagenbetreiber setzen. Anstatt die für die Energiewende notwendige Überbauung, Speicherintegration und Netzverknüpfung zu fördern, drohen zusätzliche Vermarktungs- und Finanzierungsrisiken den Ausbau erneuerbarer Energien spürbar zu verlangsamen und damit die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele zu erschweren.

Bioenergie als unverzichtbarer Baustein der Versorgungssicherheit

Positiv bewerten beide Verbände verschiedene Verbesserungen im Bereich der Bioenergie. Insbesondere die vorgesehene Stärkung flexibler Biogasanlagen und die verbesserten Perspektiven für bestehende Anlagen werden als wichtiger Beitrag für Versorgungssicherheit, Netzstabilität und den Ausgleich von Wind- und Sonnenflauten angesehen. Aus Sicht der Landwirtschaft ist Bioenergie weiterhin ein unverzichtbarer Baustein eines klimaneutralen Energiesystems.

HBV begleitet das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch

Zusammenfassend fordern DBV und HBV, die Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien verlässlich und praxistauglich auszugestalten. Der Ausbau von Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Speichern und Netzen müsse beschleunigt und dürfe nicht durch zusätzliche wirtschaftliche Risiken behindert werden. Der HBV wird die weiteren Beratungen auf Bundesebene weiterhin eng begleiten und sich gemeinsam mit dem DBV dafür einsetzen, dass die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe, Flächeneigentümer und Betreiber erneuerbarer Energieanlagen im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt werden.