Keine Freigabe von ÖVF-Brachen

11.04.2022
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass brachliegende ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im GAP-Antragsjahr 2022 nicht für die uneingeschränkte Bewirtschaftung freigegeben werden.
Nachhaltigkeit
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Unverständnis seitens des HBV

Ab dem 1. Juli können die ÖVF-Flächen ausschließlich für die Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden. Deutschland bleibt damit hinter den EU-seitig eingeräumten Möglichkeiten, die eine Nutzung der ÖVF-Brachen in diesem Jahr je nach nationaler Entscheidung für Erzeugungszwecke einschließlich der Verwendung von Pflanzenschutzmittel erlauben. Der Bundesrat hat lediglich zugestimmt, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Gründecke für die Schnittnutzung für Futterzwecke freizugeben. Das entspricht weitgehend den Ausnahmen aus den vergangenen Dürrejahren. Der HBV kann die Entscheidung des Bundesrates nicht nachvollziehen, eine Freigabe der ÖVF-Brachen für die vollumfängliche Nutzung hätte in der durch den Ukraine-Krieg angespannten Lage zur Versorgungssicherung beitragen können.