Neue Ausbildungsverordnung für Landwirtinnen und Landwirte ab 2027

30.10.2026
Nach mehr als 30 Jahren wird die Berufsausbildung zur Landwirtin und zum Landwirt umfassend modernisiert.
Tag der landwirtschaftlichen Ausbildung
© HBV

Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2027 in Kraft und löst die bisherige Verordnung aus dem Jahr 1995 ab. Sie greift aktuelle Entwicklungen in Landwirtschaft und Gesellschaft auf und stellt die Ausbildung auf eine zeitgemäße Grundlage. 

Bewährte Grundlagen bleiben erhalten

Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin drei Jahre. Auch der breite Ansatz des Berufsbildes bleibt bestehen: Pflanzenbau und Nutztierhaltung bilden weiterhin die zentralen fachlichen Säulen der landwirtschaftlichen Ausbildung.  

Mit der Neuordnung werden jedoch die Ausbildungsinhalte aktualisiert und stärker an die heutigen Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe angepasst. 

Neue Themen gewinnen an Bedeutung

Neben den klassischen fachlichen Kompetenzen werden künftig unter anderem Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Kommunikation und Vermarktung sowie das berufliche Selbst- und Rollenverständnis stärker berücksichtigt. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Daten, Zusammenarbeit und Kommunikation sowie der Dialog mit Verbraucherinnen und Verbrauchern spielen eine größere Rolle. 

Eine weitere Änderung betrifft die betriebliche Ausbildung: Künftig muss jeweils ein Einsatzgebiet im Pflanzenbau und in der Nutztierhaltung abgedeckt werden. Damit wird die Ausbildung flexibler an die Strukturen der Ausbildungsbetriebe angepasst. 

Neue Struktur der Prüfungen

Auch die Prüfungsstruktur wird neu gefasst. Die Zwischenprüfung bleibt erhalten. Für die Abschlussprüfung sieht die neue Verordnung künftig fünf Prüfungsbereiche vor: Maßnahmen zum Pflanzenbau, Maßnahmen zur Nutztierhaltung, die Planung von Maßnahmen in Pflanzenbau und Nutztierhaltung, berufliches Selbst- und Rollenverständnis einschließlich Kommunikation und Vermarktung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. 

Die neuen Ausbildungsinhalte werden damit auch stärker in der Prüfung berücksichtigt.

Zusammenspiel von Betrieb und Berufsschule

Die Ausbildungsverordnung regelt die betriebliche Ausbildung bundesweit einheitlich. Darauf abgestimmt wird der Rahmenlehrplan für den Unterricht an den Berufsschulen entwickelt. Die konkrete schulische Umsetzung liegt weiterhin in der Verantwortung der Länder.  

Start zum Ausbildungsjahr 2027

Die neue Verordnung gilt ab 1. August 2027. Die bisherige Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 1995 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft. Für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse enthält die neue Verordnung Übergangsregelungen. 

Weiterführende Informationen 

Die vollständige Verordnung zur Neuordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin wurde am 21. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.