Dialog als Grundlage tragfähiger Lösungen
Mit der Dialogveranstaltung „Biber in Hessen – Zwischen Naturschutz und Ertragsverlust“ im Landkreis Fulda bringt der Hessische Bauernverband Landwirtschaft, Politik und Verwaltung dort zusammen, wo die Konflikte sichtbar werden: auf der Fläche. Den Auftakt bildete eine Begehung einer durch Biberaktivität betroffenen landwirtschaftlichen Fläche. Anschließend wurden gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben Rahmenbedingungen, Praxiserfahrungen und politische Handlungsoptionen diskutiert.
Der Hessische Bauernverband dankt Staatssekretär Michael Ruhl ausdrücklich für den offenen und konstruktiven Austausch. Gerade bei sensiblen Nutzungskonflikten ist eine verlässliche Kommunikation zwischen Landwirtschaft, Verwaltung und Politik unverzichtbar. Tragfähige Lösungen entstehen nicht durch abstrakte Regelwerke, sondern durch Dialog, Kooperation und die gemeinsame Weiterentwicklung praxistauglicher Vorgaben.
Der Biber: Ein geschütztes Tier mit wachsenden Nutzungskonflikten
Der Europäische Biber gilt als Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Gleichzeitig hat sich seine Population in Hessen in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Die Folge sind zunehmende Nutzungskonflikte in der Kulturlandschaft. Vernässte Flächen, beschädigte Drainagen, Einschränkungen der Bewirtschaftung sowie Risiken für Infrastruktur gehören für viele landwirtschaftliche Betriebe längst zum Alltag. Ertrags‑ und Qualitätseinbußen bis hin zur erheblichen Entwertung von Flächen sind keine Ausnahme mehr.
Der Hessische Bauernverband stellt den Artenschutz dabei nicht infrage. Entscheidend ist jedoch, dass die wachsende Biberpopulation in Hessen mit den berechtigten Interessen von Bewirtschaftern und Grundeigentümern in Einklang gebracht wird.
Billigkeitsrichtlinie: wichtiger Schritt, aber begrenzte Wirkung
Mit der Veröffentlichung der Biber‑Billigkeitsrichtlinie hat das Land Hessen erstmals einen strukturierten finanziellen Ausgleich für biberbedingte Schäden geschaffen. Ein Ansatz der ausdrücklich begrüßt wird. Billigkeitsleistungen können dazu beitragen, Akzeptanz in der Fläche zu sichern. Zugleich ist eine realistische Einordnung notwendig: Ein finanzieller Ausgleich verhindert keine Schäden.
Effektives Bibermanagement ermöglichen
Die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für den Biber (AAVB) ist ein notwendiges und zentrales Instrument – aber nur dann wirksam, wenn sie in der Praxis auch handlungsfähig ist. Der Hessische Bauernverband fordert ein Bibermanagement, das rechtssicher ist, zügig greift und Schäden in der Kulturlandschaft verhindert. Bei akuten Schäden darf Verwaltung nicht im Verfahren stecken bleiben.
Besonders deutlich positioniert sich der Verband gegen den pauschalen Ausschluss von Maßnahmen in Schutzgebieten. Diese undifferenzierte Regelung wird der Kulturlandschaft nicht gerecht. Wo landwirtschaftliche Nutzflächen und Infrastruktur betroffen sind, müssen fachlich begrenzte Maßnahmen möglich sein.
Ein effektives Bibermanagement entscheidet sich nicht im Ziel, sondern im Vollzug. Hessen braucht keine Blockaden durch pauschale Verbote, sondern praxisgerechte Handlungsspielräume, die Artenschutz und Landwirtschaft gleichermaßen ernst nehmen.
Management vor Entschädigung
Aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes ist klar: Prävention und Management müssen Vorrang vor dauerhaften Entschädigungszahlungen haben. Ein funktionierendes Bibermanagement vermeidet Schäden, entlastet langfristig den Landeshaushalt und stärkt die Akzeptanz bei den betroffenen Betrieben.
Forderung des Hessischen Bauernverbandes
Der Hessische Bauernverband unterstützt den eingeschlagenen Weg des Landes Hessen ausdrücklich. Gleichzeitig formulieren wir klare Erwartungen an Politik und Verwaltung:
- Vorrang eines wirksamen Bibermanagements vor dauerhaften Entschädigungsleistungen,
- praxistaugliche, zügige und rechtssichere Verfahren,
- eine enge Verzahnung von AAVB und Biber‑Billigkeitsrichtlinie,
- die Bereitschaft, Regelungen auf Grundlage der Vollzugserfahrungen gemeinsam mit den betroffenen Akteuren weiterzuentwickeln.