Mehr Erneuerbare Energie aus dem ländlichen Raum – Keine Erlösabschöpfungen bei Bioenergieanlagen!

08.11.2022
Gemeinsame Erklärung der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG (OVAG) und des Hessischen Bauernverbandes e.V.
Position
Biogasanlage
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Die OVAG ist in der Region Wetterau, Gießen und Vogelsberg seit über 110 Jahren tief verwurzelt und beliefert
die Menschen der Region zuverlässig mit Energie und Trinkwasser. Sie betreibt seit 10 Jahren eine große Biogasanlage.

Der Hessische Bauernverband e. V. vertritt die Interessen von ca. 18.000 Mitgliedern. Viele von ihnen haben in
der Vergangenheit in landwirtschaftliche Biogasanlagen investiert, die i. d. R. auf Substratbasis von Gülle, Mist
und Nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden.

Auf der Suche nach Alternativen zum russischen Gas sei das Bundeswirtschaftsministerium spät auf die Biogaserzeuger
zugekommen. Dann setzte es die Höchstbemessungsleistung aus, so dass die Betreiber von Biogasanlagen
mehr Gas liefern konnten. Doch kurz darauf wurde bekannt, dass das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt,
die Erlöse daraus rückwirkend abzuschöpfen. Das werten der Bauernverband und die OVAG als einen
großen Vertrauensbruch.

Gemeinsam wollen wir deutlich unseren Unmut gegen die in Rede stehende Einbeziehung von Biogasanlagen
in die Erlösabschöpfung äußern:

  • Bioenergie bietet Versorgungssicherheit: Bioenergieanlagen sind wichtige Stützpfeiler der Stromversorgung und notwendig für das Gelingen der Energiewende im ländlichen Raum. Die Möglichkeit der Gasspeicherung bietet Flexibilität und den Vorteil, als nahezu einzige Erneuerbare Energie grundlastfähig zu sein. Bioenergieanlagen sind ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes und können Schwankungen bei der Produktion von Strom aus Wind- und Solaranlagen auffangen.
  • Biogas erzeugt Wertschöpfung im ländlichen Raum: Die Erlöse aus Biogasanlagen fließen nahezu vollständig in den ländlichen Raum. Sie bleiben in der Region und werden dort von landwirtschaftlichen und mittelständischen Betrieben reinvestiert, so dass Handwerk, Landtechnik und Lohnunternehmen zusätzlich davon profitieren. Zudem erhalten die Kommunen Gewerbe- und Einkommenssteuer.
  • Bioenergie braucht Zukunftssicherheit: Viele Biogasanlagenbetreiber haben im Vertrauen auf den politischen Willen zur Forcierung der Energiewende gerade aufwändig in ihre Anlagen investiert. Zudem zeigt sich die aktuelle Preissteigerung auch bei der Produktion der Substrate, des „Treibstoffes“ der Bioenergieanlagen. Wir stellen daher fest: Biogasanlagenbetreiber haben auf Grund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst erheblich höhere Kosten zu tragen, die durch höhere Erlöse der Anlagen bei vielen Betreibern nur ausgeglichen werden.

Bioenergieanlagen sind das Rückgrat der Energiewende im ländlichen Raum. Der geplanten Erlösabschöpfung
fehlt jede Angemessenheit. Ein derart massiver Eingriff in die Erlössituation wird dazu führen, dass Anlagenbetreiber
aus wirtschaftlichen Gründen Anlagen vom Netz nehmen müssten. Sowohl die Versorgungssicherheit als
auch die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums stünden zur Disposition.

Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums gefährden die Nutzung von Bioenergie, die gerade in
der Energiekrise dringend gebraucht wird. Sie müssen dringend korrigiert werden. Bioenergie muss generell
von der Erlösabschöpfung ausgenommen werden.