Sozialwahlen 2023 - Wahltermin der SVLFG am 31. Mai 2023

02.08.2022
Sie wollen aktiv mitbestimmen und in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Verantwortung übernehmen? Wir freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Wahlzettel Stimme Kreuz
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Die landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsgruppen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland suchen für die kommende Sozialwahl im Jahr 2023 Bewerberinnen und Bewerber für die soziale Selbstverwaltung in der Land- und Forstwirtschaft bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

 

Sozialwahlen – Was ist das?

Die Sozialwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie z. B. der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlichen Unfallversicherungen – hier insbesondere die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – sind nach den Europawahlen und der Bundestagswahl die Wahlen mit den meisten Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Der nächste Termin ist nun der 31. Mai 2023.

 

Wie wird gewählt?

Die Sozialwahlen finden ausschließlich als Briefwahl statt. Bei der SVLFG wird von den Wahlberechtigten die 60-köpfige Vertreterversammlung gewählt. Diese setzt sich aus jeweils 20 Vertretern der folgenden Gruppen zusammen:

    • Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)
    • Gruppe der Arbeitgeber
    • Gruppe der versicherten Arbeitnehmer.  

     

    Gewählt werden können nicht einzelnen Personen, sondern lediglich Listen der vorschlagsberechtigten Gruppen. Sollten nicht mehr Bewerber zugelassen werden als Sitze in der Vertreterversammlung in der jeweiligen Gruppe zu vergeben sind, so findet keine Wahlhandlung statt. Die Bewerber gelten dann unmittelbar als gewählt, sogenannte Friedenswahlen. Wenn mehr Bewerber auf verschiedenen Listen zur Wahl stehen als Sitze zu vergeben sind, findet eine sogenannte Urwahl statt.

     

    Wer kann Vorschlagslisten einreichen?

    Vorschlagsberechtigt zur Einreichung von Listen für die Sozialwahlen sind in der Gruppe der SofA: Die berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbände 

    Gruppe der versicherten Arbeitnehmer: Gewerkschaften und andere selbstständige Arbeitnehmervereinigungen sowie deren Verbände

    Gruppe der Arbeitgeber: Arbeitgebervereinigungen sowie deren Verbände

     

    Die land- und forstwirtschaftlichen Organisationen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland treten mit einer gemeinsamen Liste für die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte an. Zudem können auch sog. freie Listen gebildet werden.

     

    Wer kann wählen/gewählt werden?

    Gewählt werden können in der Gruppe der SofA der unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter Ehegatte/Lebenspartner, wenn in dem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte länger als sechs Monate im Jahr beschäftigt werden. Hierzu zählen auch Gesellschafter einer sog. GbR, die das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben. Weiter sind die ehemaligen SofA oder deren Ehegatten/Lebenspartner, die eine Unfallrente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen, wahlberechtigt.

     

    Aufgaben als Vertreterversammlungsmitglied

    Als gewähltes Mitglied der Vertreterversammlung fassen Sie in der regelmäßig einmal im Jahr stattfindenden Sitzung der Vertreterversammlung Beschlüsse über den Inhalt der Satzung der SVLFG. Damit bestimmen Sie im Rahmen der Gesetze mit über die Berechnung und die Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und zur landwirtschaftlichen Krankenkasse. Auch entscheiden Sie im Rahmen der Gesetze über etwaige Mehrleistungen für Versicherte, die in der Satzung der SVLFG geregelt werden können. Weiterhin beschließt die Vertreterversammlung die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG.  Wichtig für diese Entscheidungen ist, dass Sie den Sachverstand des Berufsstandes in der Vertreterversammlung einbringen.  

     

    Wie können Sie sich bewerben?

    Wenn Sie sich in der sozialen Selbstverwaltung bei der SVLFG einbringen wollen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Für die Bewerbung zur Sozialwahl in der SVLFG in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Vertreterinnen und Vertreter aller Produktionsrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Fischerei und der Imkerei aufgerufen, wenn sie der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) angehören.   Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich an die Hauptgeschäftsstelle des Hessischen Bauernverbandes wenden:  

     

    Hessischer Bauernverband e.V.      

    Taunusstraße 151                             
    61381 Friedrichsdorf/Ts.                  
    Telefon: 06172 7106-0                   
    Telefax: 06172 7106-10                  
    E-Mail: hbv@agrinet.de