Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die behördlich genehmigte Entnahme von vier Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis rechtmäßig ist und die Beschwerden von drei Umwelt- und Naturschutzverbänden zurückgewiesen.
Damit sind nach den Vorgaben des Managementplans zwei Jungwölfe zur Entnahme freigegeben. Der Abschuss sollte ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erfolgen.
Der Wolfsmanagementplan ist somit wieder in Kraft.
Einschätzung des Hessischen Bauernverbandes
Aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes braucht es neben wirksamen Herdenschutzmaßnahmen auch praktikable Möglichkeiten zur Bestandsregulierung, um die Weidetierhaltung langfristig zu sichern. Der HBV setzt sich weiterhin für ein ausgewogenes Wolfsmanagement ein, das sowohl den Artenschutz als auch die berechtigten Interessen der Nutztierhalter berücksichtigt.
Weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung finden Sie bei der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel.