Stellungnahme zum Evaluierungsprozess des Hessischen Jagdgesetzes

16.07.2025
Der Hessische Bauernverband e. V. hat kürzlich eine ausführliche Stellungnahme zum Evaluierungsprozess des Hessischen Jagdgesetzes eingereicht.
Hochsitz Jagd
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Stellungnahme zum Evaluierungsprozess des Hessischen Jagdgesetzes

Der Hessische Bauernverband e. V. hat kürzlich eine ausführliche Stellungnahme zum Evaluierungsprozess des Hessischen Jagdgesetzes eingereicht. Dessen Geltung ist nämlich bis zum 31.12.2026 befristet. Ziel ist es, die Jagdregelungen in Hessen noch effektiver, rechtssicherer und praxisnaher zu gestalten – zum Wohle unserer landwirtschaftlichen Betriebe, der Wildtiere und des Naturschutzes.

Im Mittelpunkt unserer Vorschläge steht die konsequente Bejagung aller zu Schaden gehenden Wildarten, insbesondere des Schwarzwildes, um Wildschäden zu minimieren. Wir fordern, Jäger rechtlich noch besser in die Lage zu versetzen, aber auch zu verpflichten, Abschusspläne effektiv umzusetzen und einzuhalten. Beim Schwarzwild, für das es keine Abschusspläne gibt, aber auch für andere Schalenwildarten u. a. durch eine Erweiterung der Nachtjagd zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden, ähnlich wie in Brandenburg. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinfachung des Wildschadensersatzverfahrens. Wir schlagen vor, das Verfahren zu straffen, etwa durch den Wegfall des derzeit noch zwingend vorgeschriebenen Gütetermins und die Möglichkeit, Schäden auch in Textform beispielsweise per E-Mail zu melden. Zudem fordern wir klare Regelungen zur Schadensminderungspflicht der Landwirte. Ein Mitverschulden des geschädigten Landwirtes am Schaden hat jedenfalls dann auszuscheiden, wenn die gute fachliche Praxis eingehalten wurde.

Angesichts der aktuellen ASP-Problematik, die uns voraussichtlich noch mehrere Jahre beschäftigen wird, und seuchenbedingter Jagdverbote regen wir an, das Wildschadensersatzrecht bei seuchenbedingten Einschränkungen zu überarbeiten, ähnlich wie in Niedersachsen. Auch die Bestellung qualifizierter Wildschadensschätzer soll erleichtert werden. Diese Aufgabe könnte zukünftig den unteren Jagdbehörden übertragen werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine bessere Organisation der Jagdgenossenschaften ein, etwa durch ein digitales Jagdportal und klare Regelungen zur Bevollmächtigung und zur Bildung von Rücklagen. Auch das Thema Rehkitzrettung ist uns wichtig und für uns Landwirte ein ureigenes Anliegen: Wir fordern, dass Landwirte bei der Rettung der Kitze nicht strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Im Folgenden stellen wir unsere Anregungen zu möglichen Änderungen des Hessischen Jagdgesetzes in übersichtlicher Stichpunktform dar.

1. Wildschäden und Bejagung

Ziel: Wildschäden vorrangig vermeiden, nicht nur entschädigen.

Forderung: Flächendeckende und noch konsequentere Bejagung aller schadenverursachenden Wildarten, besonders Schwarzwild (auch wegen ASP-Gefahr).

Lösungsvorschläge:

  • Befristete Ausweitung der Nachtjagd wie in Brandenburg (§ 23 Abs. 2 HJagdG zu restriktiv).
  • Möglichkeit der Abschussnachbeantragung und -bewilligung.
  • Rechtssicherheit für Nachtzielgeräte.

2. Wildschadenersatz und Verfahren

ASP-bedingte Jagdverbote: Ersatzregelung für den geschädigten Landwirt nach niedersächsischem Vorbild (§ 34 NJagdG) gefordert.

Verfahrensvereinfachung:

  • Wegfall des separaten Gütetermins (§ 36 HJagdG).
  • Anmeldung des Schadens auch per E-Mail an die Gemeinde.
  • Klarstellung: Angabe der geschädigten Fläche reicht aus.

Schadensminderungspflicht:

  • Nur Nachsaat/Neuanlage zumutbar.
  • Keine Pflicht zu aktiven Schutzmaßnahmen außer bei Sonderkulturen.

Fristen und Mitverschulden:

  • Monatliche Kontrolle als Regelfrist.
  • Kein Mitverschulden bei Einhaltung guter fachlicher Praxis.

Kostenverteilung: Orientierung an zivilgerichtlichem Verfahren (Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen) statt „billigem Ermessen“.

Wildschadensschätzer:

  • Bestellung durch untere Jagdbehörde.
  • Gesetzliche Festlegung des Mindestinhaltes der Gutachten.

3. Geschützte Wildarten

Forderung: Aufnahme auch von Fischotter und Biber in Jagdverordnung.

Problem: Schäden durch geschützte Arten (z. B. Biber) ohne Ersatzpflicht.

Lösung: Praxistaugliche gesetzliche Regelung für Entschädigung mit Beweislastumkehr (wie im Koalitionsvertrag angekündigt).

4. Jagdgenossenschaften

Jagdkataster: Pflicht zur Meldung von Flächen- und Eigentumsänderungen durch Mitglieder.

Einführung digitales Jagdportal mit kostenlosem Zugriff für Beteiligte.

Finanzen: Bildung von Rücklagen gesetzlich ermöglichen.

Bevollmächtigung: Klare gesetzliche Regelung zur Form (z. B. Schriftform, notarielle Beglaubigung).

5. Rehkitzrettung

Anerkennung: Landwirte handeln aus Eigenverantwortung und Tierschutz.

Problem: Zeitdruck, drohende Strafanzeigen bei Mahd.

Forderung: Rechtssicherheit – keine Strafverfolgung bei gesetzeskonformer Rehkitzrettung.