Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft (HMLU) erkennt mit einem Erlass den Katastrophenfall gemäß Art. 1 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 an. Das ist die Grundlage für den Zukauf konventionellen Raufutters für Ökobetriebe, die von Dürre betroffen sind.