HBV-Präsident Karsten Schmal zum Entwurf eines Hessischen Klimagesetzes

07.09.2022
Stoppel Getreide
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Die Branche ist sich der Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Ansatzes zur Verlangsamung bzw. Verhinderung des globalen Klimawandels bewusst. Wie etwa im Pariser Klimaabkommen sollte dabei auch die besondere Rolle der Landwirtschaft zur Sicherstellung der Ernährung ausdrücklich anerkannt werden.

Der Hessische Bauernverband (HBV) hat nach wie vor Vorbehalte gegenüber gesetzlich verankerten Klimazielen auf Länderebene, wenn sie Reduktionsbemühungen übergeordneter Ebenen untergraben könnten und wenn sie es nicht ermöglichen, Emissionen in Bereichen, wo es jeweils möglich und wirtschaftlich ist, zu vermeiden. Klimaschutz muss effizient sein und wirtschaftliche Perspektiven für Unternehmen und Sektoren bieten. „Mit dem Setzen eigener Klimaziele für einzelne Sektoren darf Hessen seine zentrale Rolle bei der Anpassung an Klimafolgen nicht aus dem Blick verlieren. Die vorrangige Aufmerksamkeit ist auch künftig dem an den integrierten Klimaschutzplan (IKSP) anknüpfenden Klimaplan zu schenken“, betont HBV-Präsident Karsten Schmal. „Gerade, wenn das Gesetz auf Landesebene inhaltlich 1:1 dem Bundesgesetz gleicht“, so Schmal weiter.

Aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes sind die im letzten Jahr durch die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes vorgesehenen Änderungen für die Landwirtschaft bereits kaum realistisch umsetzbar. Diese Kritik gilt es beim Hessischen Klimagesetz (HKlimaG) zu berücksichtigen.