Agrarstrukturgesetz für Hessen: Chance für eine zukunftsfähige Landwirtschaft nutzen

04.02.2026
Landschaft Dautphe
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Der Hessische Bauernverband (HBV) sieht in der Vorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines Gesetzes zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft für Hessen einen Appell an die Landesregierung, das Hessische Landwirtschaftsgesetz auf den Weg zu bringen. 

Mit dem Wegfall der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Grundstücks- und Landpachtverkehr liegt die Verantwortung seit einigen Jahren bei den Ländern. Seitens der Regierungskoalition ist geplant, ein Hessisches Landwirtschaftsgesetz zu erlassen. Dieses sollte aus Sicht des HBV nicht nur die bestehenden Regelungen zusammenfassen, sondern auch die Landwirtschaft in Hessen stärken.  

Hierzu können Regelungen zum Grundstücks- und Landpachtverkehr, die den besonderen strukturellen Gegebenheiten unseres Bundeslandes gerecht werden, beitragen. 

Herausforderungen der hessischen Agrarstruktur

Die hessische Agrarstruktur ist geprägt durch: 

  • Kleinparzellierung infolge der Realteilung
  • einen hohen Anteil an Pachtflächen
  • starken außerlandwirtschaftlichen Druck auf Flächen, insbesondere im Ballungsraum
  • eine Vielzahl leistungsfähiger Nebenerwerbsbetriebe 

Kritik des HBV am Gesetzesentwurf der Grünen

Der seitens der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzesentwurf stellt aus Sicht des HBV eine Verschlechterung dar, indem die bisherige Genehmigungsgrenze bei Veräußerungen von Grundstücken von 0,25 ha auf 0,5 ha für landwirtschaftliche Flächen angehoben werden soll. 

Die Anhebung der Grenze entspricht nicht der Grundstücksgröße, der von Realteilung geprägten hessischen Landwirtschaft. 

Ein modernes hessisches Landwirtschaftsgesetz muss diese Realitäten abbilden und darf nicht lediglich den Status quo festschreiben.  

Daher fordert HBV-Präsident Karsten Schmal: Es braucht klare an die hessischen Strukturen angepasste Regelungen zu Pacht, Transparenz beim Grundstücksverkehr und wirksame Schutzmechanismen gegen außerlandwirtschaftliche Investoren, die den Bodenmarkt verzerren und landwirtschaftliche Betriebe verdrängen.“   

Gefahr durch außerlandwirtschaftliche Investoren

Daher lehnt der HBV die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit ab, das landwirtschaftliche Flächen auch von “gemeinnützigen” Gesellschaften erworben werden können. Diese würden wie jeder außerlandwirtschaftliche Investor in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Betrieben beim Flächenerwerb treten. 

Erwartungen an ein Hessisches Landwirtschaftsgesetz

Wir erwarten von einem hessischen Landwirtschaftsgesetz: 

  • Erleichterung beim Flächenerwerb durch den Verzicht auf doppelte Grunderwerbssteuer
  • Wachstumschancen für Haupterwerbsbetriebe
  • Schutz leistungsfähiger Nebenerwerbsbetriebe
  • Erleichterungen der Hofübergabe, welche im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ausreichend abgebildet werden
  • Kontrolle und Begrenzung außerlandwirtschaftlicher Investitionen in Grund und Boden
  • auf Hessen angepasste Flächengrößen zur Genehmigung  

Ein hessisches Agrarstrukturgesetz kann ein gutes Instrument zum Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft sein, wenn es praxisnah, gerecht und zukunftsorientiert gestaltet wird”, so Schmal.