Dialog ist Schlüssel für das Grüne Band
Der Hessische Bauernverband begrüßt die erste Lesung der Novelle des Gesetzes über das „Grüne Band Hessen“ im Hessischen Landtag. Mit der parlamentarischen Befassung wird ein wichtiger Schritt gegangen, um die bereits angekündigten Änderungen weiterzuentwickeln und Lösungen zu finden, die sowohl den Schutzgedanken als auch die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen. Für den Verband zeigt der Gesetzentwurf, dass die Anliegen der Bewirtschafter im politischen Prozess angekommen sind und ernst genommen werden. Die Betroffenen konnten ihre Anliegen in den von Staatssekretär Michael Ruhl geleiteten Regionalkonferenzen vorbringen und erkennen an, dass ihre Anregungen in dem Gesetzesentwurf aufgenommen wurden.
Stefan Schneider, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes erklärt, dass die Rückmeldungen aus der Praxis in den vergangenen Monaten deutlich gemacht hätten, wie wichtig ein fairer Ausgleich sei. Er betont, dass die Landesregierung viele dieser Hinweise aufgegriffen habe und nun auch im Landtag sichtbar werde, dass die Umsetzung des Grünen Bandes nur mit den betroffenen Landwirten gelingen könne. Schneider hebt hervor, „die landwirtschaftliche Nutzung war an der ehemaligen innerdeutschen Grenze über Jahrzehnte hinweg üblich und muss daher auch künftig möglich bleiben. Landwirtschaftliche Produktion und Erinnerungskultur sind miteinander vereinbar und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Der Hessische Bauernverband formuliert für die weitere Beratung klare Erwartungen. Die Gebietskulisse des Grünen Bandes müsse eindeutig festgelegt werden und dürfe nicht später als Grundlage für zusätzliche Einschränkungen dienen. Maßnahmen im Grünen Band sollten weiterhin ausschließlich über den Vertragsnaturschutz erfolgen und nicht durch neues Ordnungsrecht ergänzt werden. Zudem erneuert der Verband seine Forderung nach einem gesetzlichen Verzicht auf ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, um staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt zu verhindern und die Struktur familiengeführter Betriebe zu schützen.
„Die Landwirte brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Das Gesetz darf nicht zu neuen Belastungen führen, sondern muss Lösungen ermöglichen, die sowohl die Erinnerungskultur als auch die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe respektieren“, macht Vizepräsident Schneider deutlich. Der HBV bekräftigt seine Bereitschaft, den weiteren parlamentarischen Prozess konstruktiv zu begleiten und gemeinsam mit Politik und Naturschutz tragfähige Wege zu finden. Nur im Dialog könne ein Grünes Band entstehen, das sowohl Natur und Geschichte würdigt als auch eine weiterhin aktive Bewirtschaftung ermöglicht.