Widerruf der Zulassung von DEBUT

07.02.2024
Immer schwieriger gestaltet sich die Situation im Bereich Pflanzenschutz. Zwischen Reduktionszielen und Anwendungsverboten steht Pflanzenschutz in den vergangenen Jahren verstärkt in der Kritik. Vermehrt fallen Wirkstoffe weg, Neuzulassungen fehlen.
Pflanzenschutzspritze
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Wichtiger Baustein mit guter fachlicher Praxis

Deutlich hat sich der Bauernverband dem Thema Pflanzenschutzmittelreduktion in den vergangenen Jahren gestellt und im Zuge von kooperativen Vereinbarungen Lösungswege gefunden. Auch in Zukunft stellt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der landwirtschaftlichen Produktion einen wichtigen Baustein im Werkzeugkasten dar. Mit dem Wegfall von Wirkstoffen und fehlenden Neuzulassungen ist der Anbau einzelner Kulturpflanzen jedoch zunehmend in Gefahr. Damit einher geht eine Wettbewerbsverzerrung der heimischen Produktion und der Verlust wirtschaftlicher Produktion.  

Zulassung von DEBUT widerrufen

Am 20. Februar 2024 hat das BVL die Zulassung des Pflanzenschutzmittels DEBUT  (Zulassungs-Nr. 03161-00) mit dem Wirkstoff Triflusulfuron widerrufen. Grund hierfür ist, dass die EU-Genehmigung des Wirkstoffs Triflusulfuron nicht erneuert wurde. Betroffen ist hiervon beispielsweise der Einsatz in Zuckerrüben. Wichtig ist nun die Abverkaufsfrist und auch die Aufbrauchfrist bis zum 20. August 2024 einzuhalten. Gleichermaßen gilt der Widerruf mit den genannten Fristen für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Sollten noch Reste nach Ende der Aufbrauchfrist vorhanden sein, sind diese entsorgungspflichtig.