Windauflage bei der Ausbringung von gebeiztem Saatgut

02.11.2022
In diesem Jahr sollte bei der Ausbringung von mit Fungiziden gebeiztem Getreidesaatgut die Windauflage NH681 beachtet werden.
Windfahne
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In diesem Jahr sollte bei der Ausbringung von mit Fungiziden gebeiztem Getreidesaatgut unbedingt die Windauflage NH681, die seit dem 1. Juni 2022 in Kraft ist, beachtet werden. Wenn die Windgeschwindigkeit in 2m Höhe höher als 5 m/s ist, darf das behandelte Saatgut nicht ausgebracht werden. Als Beurteilung für die Windgeschwindigkeit können Sie die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation nutzen: https://www.dwd.de/DE/fachnutzer/landwirtschaft/2_agrarwetter/_node.html.

Eine Dokumentation der Prüfung ist nicht notwendig, da der Deutsche Wetterdienst die Daten selbst archiviert. Im Falle einer Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst werden diese Daten genutzt.

Die Liste der betroffenen Beizen nebst Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie rechts im Downloadbereich.