Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Deutschland und Europa weiterhin ein ernstzunehmendes Risiko. Auch für hessische Schweinehalter außerhalb der ASP-Sperrzonen ist die präventive Biosicherheit wichtig. Mit dem „Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren“ bestehen klare europäische Vorgaben, die im Falle einer Sperrzone darüber entscheiden, ob ein Betrieb weiterhin Tiere verbringen darf oder nicht. Damit es im Ernstfall nicht zu längeren betrieblichen Stillständen kommt, sollten sich hessische Betriebe bereits heute intensiv mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen befassen.
Ein klar strukturierter Biosicherheitsplan schützt Tiere und Betrieb
Der Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren verfolgt das Ziel, Eintrags- und Verschleppungsrisiken von Tierseuchen konsequent zu reduzieren. Er umfasst die Analyse der betrieblichen Abläufe, die bauliche Gestaltung, die Hygieneführung sowie organisatorische Maßnahmen. Entscheidend ist, dass alle Bereiche eines Betriebs – von der Anfahrt bis zum Stall – hinsichtlich ihrer Anfälligkeit bewertet werden.
Besonders wichtig ist ein logisch gegliederter Ablauf, der eine klare Trennung von Schwarz‑ und Weißbereichen gewährleistet. Wer frühzeitig systematisch vorgeht, schafft eine belastbare Grundlage für spätere Prüfungen durch das Veterinäramt.
Hygieneschleusen als Herzstück moderner Biosicherheit
Eine funktionierende Hygieneschleuse gilt als zentraler Baustein zur Minimierung von Krankheitserregern. Sie soll gewährleisten, dass Personen den Stall nur mit betriebseigener Kleidung betreten, und keine Kontamination von außen erfolgt.
Zu einer funktionierenden Hygieneschleuse gehört beispielsweise:
- Ein Waschbecken im Eingangsbereich zur unmittelbaren Handhygiene,
- getrennte Lagerung von sauberer Stallkleidung und sonstiger, möglicherweise kontaminierter Kleidung
- eine Desinfektionsmatte am Eingang zum Tierbereich.
Biosicherheit endet jedoch nicht an der Tür: Auch die sachgerechte Lagerung von Stallkleidung, Arbeitsgeräten und Reinigungsmitteln ist entscheidend. Geräte, die im Tierbereich eingesetzt werden, dürfen nicht in die Hygieneschleuse. Eine konsequente Strukturierung aller Abläufe sorgt dafür, dass Hygienefehler vermieden werden.
Wildschweinsichere Außenbereiche senken ASP Risiken nachhaltig
Für schweinehaltende Betriebe mit Auslauf- oder Offenstallsystemen spielt die Sicherung gegenüber Wildschweinen eine besonders große Rolle. Doppelzäunungen, stabile Stallwände und/oder ausreichend hohe Barrieren verhindern direkten Kontakt und reduzieren so das Risiko eines ASP‑Eintrags erheblich. Dabei gilt: Je besser der äußere Schutz eines Betriebes gestaltet ist, desto geringer wird die Gefahr, dass Krankheitserreger über Wildtiere oder kontaminierte Flächen in die Bestände gelangen.
Sichere Kadaverlagerung als essenzieller Bestandteil
Ein oft unterschätztes Risiko entsteht bei der Kadaverlagerung. Sie muss so gestaltet sein, dass weder Wildtiere noch Haustiere Zugriff erhalten und dass eine mögliche Kontaminierung der Umgebung vermieden wird. Verschließbare Lagerbehälter, gut befestigte Standorte und eine strukturierte Reinigung nach jeder Abholung sind zentrale Anforderungen. Auch bei der Kadaverlogistik gilt: Ein sauber durchdachtes und dokumentiertes System erleichtert die spätere Prüfung durch das Veterinäramt erheblich.
Warum Vorbereitung in „Friedenszeiten“ unverzichtbar ist
In einem ASP‑Seuchengeschehen stehen die Veterinärbehörden unter enormem Druck. Betriebe, die dann erst mit der Erstellung oder Aktualisierung ihres Biosicherheitsplans beginnen, riskieren Verzögerungen bei der Abnahme und damit wirtschaftliche Einbußen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld alle Anforderungen vollständig umzusetzen, Risiken zu analysieren und gegebenenfalls Beratungsangebote zu nutzen. Externe Expertise – etwa von Tierärzten oder in Hessen durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) – hilft, Schwachstellen zu erkennen und praxisorientierte Lösungen zu entwickeln.
Gleichzeitig sorgt eine gute Biosicherheit aber auch für einen gesunden Tierbestand und wenig Krankheiten im Stall und ist somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht für die Schweinehalter interessant.
Biosicherheit ab 2026 auch in QS-Anforderungen explizit enthalten
Mit Beginn des Jahres 2026 stärkt QS die Bedeutung der Biosicherheit außerdem deutlich und verankert sie als festen Bestandteil der betrieblichen Eigenkontrolle. Alle QS‑Betriebe in der Schweinehaltung müssen seit dem 1. Januar 2026 eine individuelle Biosicherheitsbewertung durchführen, um Risiken für den Eintrag und die Verbreitung von Tierseuchen systematisch zu erfassen und zu reduzieren. Dafür akzeptiert QS die "digitale Risikoampel" der Universität Vechta die als kostenfreies Tool online zur Verfügung steht. Sie bewertet anhand anonymisierter Angaben zu Standort, Betriebsstruktur und Hygienemanagement das betriebliche Risikoprofil und liefert konkrete Optimierungshinweise. Spätestens ab dem 1. Juli 2026 muss die Nutzung dieser Risikoampel im QS‑Audit nachgewiesen werden, wodurch die Biosicherheit erstmals verbindlich prüf- und auditrelevant wird. Bereits 2025 durchgeführte Bewertungen oder behördliche Biosicherheitskonzepte können ebenfalls als Nachweis anerkannt werden.
Fazit: Vorausschauende Biosicherheit stärkt die gesamte Branche
Ein gut ausgearbeiteter "Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren" ist ein entscheidender Beitrag zum Schutz der Tiergesundheit, zur Sicherung des eigenen Betriebserfolgs und zur Stabilität der regionalen Schweinehaltung.
Der Hessische Bauernverband empfiehlt daher allen schweinehaltenden Betrieben, den "Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren" zeitnah zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sichern sie nicht nur die eigene Tiergesundheit, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der gesamten regionalen Schweineproduktion.
Im neuen Video des LLH finden sich weitere Informationen zur Biosicherheit und zum Ablauf einer Biosicherheitsberatung durch den LLH.