Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz

12.03.2026
Vorgesehen sind regionales Bestandsmanagement, rechtssichere Entnahme auffälliger Wölfe, ausgewiesene Weidegebiete sowie eine Stärkung des präventiven Herdenschutzes.
Schafe auf der Weide
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Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, den Schutz von Weidetieren zu verbessern, rechtssichere Entnahmen zu ermöglichen und den präventiven Herdenschutz zu stärken. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Bundesländer neue Handlungsspielräume im Umgang mit regional hohen Wolfsbeständen.

Kern der Neuregelung ist die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements. In Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem festgestellten günstigen Erhaltungszustand können die Länder künftig Managementpläne aufstellen und die Zahl der dort lebenden Wölfe regulieren. Vorgesehen ist hierfür eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.

Zudem wird die rechtssichere Entnahme von Wölfen erleichtert. Haben Wölfe trotz bestehender Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere verletzt oder getötet, können sie künftig unabhängig vom Erhaltungszustand entnommen werden. Damit soll schneller und gezielter auf problematische Tiere reagiert werden können.

Ein weiterer Baustein der Gesetzesänderung ist die Ausweisung besonderer Weidegebiete. In Regionen, in denen präventiver Herdenschutz aufgrund geografischer oder naturräumlicher Gegebenheiten nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, können die Länder bestimmte Gebiete festlegen, in denen der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme von Wölfen sichergestellt wird. Als Beispiele werden alpine Regionen oder Deichflächen genannt.

Auch die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen soll überprüft werden. Der Herdenschutz wird bislang über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz gefördert; hier strebt der Bund Verbesserungen an. Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben. Unverändert bleibt das Verbot von Handel und Zurschaustellung toter Wölfe gemäß EU‑Artenschutzrecht.

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist der starke Anstieg der Wolfsbestände in Europa und Deutschland in den vergangenen Jahren sowie die zunehmende Zahl von Nutztierrissen. Deutschland hat gegenüber der EU‑Kommission den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs in mehreren Regionen gemeldet und damit die rechtlichen Voraussetzungen für ein regionales Wolfsmanagement geschaffen.

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Einordnung Kommentar des Hessischen Bauernverbandes

Der Hessische Bauernverband begrüßt, dass mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Weidetierhalterinnen und ‑halter erfolgt. Diese Forderung erhebt der HBV seit langem. Entscheidend ist nun, dass die neuen Möglichkeiten konsequent genutzt und praxistauglich umgesetzt werden. 

Aus Sicht des HBV braucht es ein wirksames Bestandsmanagement des Wolfs, das regionale Besonderheiten berücksichtigt und den Schutz der Weidetiere in den Mittelpunkt stellt. Dazu gehört ausdrücklich auch eine unkomplizierte und rechtssichere Entnahme auffälliger Wölfe, wenn Herdenschutzmaßnahmen überwunden werden oder unzumutbar sind. 

Ebenso wichtig ist eine flächendeckende Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in ganz Hessen. Diese darf sich nicht allein auf Schafe und Ziegen beschränken. Auch Rinder‑ und Pferdehalter in ganz Hessen müssen die Möglichkeit erhalten, präventive Herdenschutzmaßnahmen gefördert zu bekommen.

Der HBV sieht Hessen auf einem guten Weg, die neuen rechtlichen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen und die Weidetierhaltung aktiv zu unterstützen. Entscheidend ist, dass der eingeschlagene Kurs konsequent weiterverfolgt und weiterentwickelt wird.