BVG-Urteil zur Putenhaltung stellt die landwirtschaftlichen Betriebe unter Generalverdacht
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Obwohl der Betrieb sich an das bundeseinheitliche freiwillige Puten-Eckwertepapier gehalten hat, sieht das Bundesverwaltungsgericht diese Eckwerte nicht als ausreichend an.
Für die Landwirte bedeutet diese Entscheidung vor allem:
- Fehlende klare Regeln, die zu einem Flickenteppich bei Behördenentscheidungen führen
- Anstatt verlässlicher Leitplanken drohen Einzelfall-Entscheidungen durch die Veterinärbehörden
- Die Planungssicherheit geht verloren!
Obwohl viele Betriebe bereits auf hohem Tierwohl-Niveau arbeiten, geraten sie mit diesem Urteil zunehmend unter Generalverdacht. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden!
Dafür sind klare europaeinheitliche Lösungen gefragt, damit das Tierwohl nachhaltig verbessert werden kann, die Wettbewerbsverzerrung vermieden wird und die Landwirtschaft in Deutschland und in Hessen gesichert wird, denn auch die Putenhaltung ist ein wichtiger Bestandteil unser regionalen Lebensmittelversorgung!
Der Hessische Bauernverband fordert:
Es sind klare europaeinheitliche Lösungen gefragt, damit das Tierwohl nachhaltig verbessert werden kann, die Wettbewerbsverzerrung vermieden wird und die Landwirtschaft in Deutschland und in Hessen gesichert wird, denn auch die Putenhaltung ist ein wichtiger Bestandteil unser regionalen Lebensmittelversorgung!