ASP in Hessen - Sperrzonen nun auch in nordhessischen Landkreisen
Seit dem Frühjahr 2024 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Südhessen. In der Folge gab und gibt es auch positive Fälle in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Durch einen weiteren punktuellen Eintrag ist mittlerweile auch Nordrhein-Westfalen von der ASP betroffen. Ein Zusammenhang zwischen den Seuchengeschehen in Hessen und NRW konnte aufgrund unterschiedlicher Virusstämme nicht festgestellt werden.
ASP in NRW - Bekämpfung und Auswirkungen auf die Grenzregion
Um eine Ausbreiten von NRW Richtung Hessen zu verhindern wurden die Kadaversuchen in den angrenzenden hessischen Landkreisen direkt nach dem ersten Fall intensiviert sowie kurzfristig ein Elektrozaun gestellt. Die Fertigstellung eines Festzaunes für noch besseren Schutz an der Grenze befindet sich in den letzten Zügen. Ein am 2. Februar 2026 nahe Bad Berleburg geschossener und anschließend ASP-positiv beprobter Frischling (Ergebnis vom 10. Februar) sorgte für eine Ausweitung der Sperrzonen I und II Richtung Hessen. Die genauen Grenzen von ASP-Sperrzonen werden in Abstimmung mit angrenzenden betroffenen Bundesländern, dem Bund und der EU festgelegt.
Mittlerweile steht fest, dass die Sperrzone I (Pufferzone) sowohl den Landkreis Waldeck-Frankeberg als auch auch den Landkreis Marburg-Biedenkopf betrifft. Die Sperrzone II trifft ein kleines Gebiet des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Grenzen der Sperrzonen finden Sie im Detail in den Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise und auf der interaktiven Karte des FLI. >>
In der Sperrzone II, die eng um das Kerngeschehen eingerichtet wird, gelten strengere Vorgaben für Jagd und Landwirtschaft. In der Regel gilt zunächst ein grundsätzliches Jagdverbot um eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu verhindern. Schweine aus Sperrzone II unterliegen zunächst einem Verbringungsverbot, bis entsprechende Vorgaben eingehalten und geprüft wurden. Die anschließende Schlachtung darf nur bei hierfür benannten Schlachtstätten erfolgen.
In der Sperrzone I (Pufferzone) wird hingegen zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild. Dazu gehört unter anderem, dass alle erlegten und verendeten Wildschweine auf ASP untersucht werden müssen. Weitere Informationen werden den Verfügungen der Landkreise zu entnehmen sein, die kurzfristig veröffentlicht werden. Weitere Informationen sind auch unter www.schweinepest.hessen.de zu finden.
Oberstes Ziel ist es, zu verhindern, dass die Tierseuche sich weiter ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.
Für eine effektive Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind die Unterstützung der Bevölkerung sowie ein verantwortungsbewusstes Verhalten unerlässlich. Speisereste dürfen nicht in der Natur entsorgt werden, und das Einbringen von Fleisch- und Wurstwaren nach Deutschland ist zu unterlassen. Zudem ist darauf zu achten, dass Tore von ASP-Schutz-Zäunen stets geschlossen bleiben und keine Beschädigungen an den Zäunen erfolgen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Schweinehalter sollten besonders die Biosicherheit im Betrieb im Blick haben. Fallen sie in eine ASP-Sperrzone, ist ein Biosicherheitskonzept erforderlich, welches beispielsweise mit Hilfe des LLH erstellt werden kann. Weitere Informationen zur Biosicherheit finden Sie hier. >>
ASP in Südhessen: Effektive Maßnahmen - Jagd, Landwirtschaft und Drohneneinsatz
Das Landwirtschaftsministerium und auch die betroffenen Landkreise sowie alle Beteiligten in Hessen bemühen sich seit Ausbruch der ASP in Südhessen 2024 mit allen Kräften um eine effektive Seuchenbekämpfung in Abstimmung mit der Landwirtschaft und der Jägerschaft. Während Bewirtschaftungsauflagen 2024 die Ernte etwas erschwerten konnte die Ernte 2025 weitgehend normal verlaufen.
Durch die kurzfristig nach dem ersten Fund etablierte, intensive Kadaversuche, die unter anderem durch Suchhunde und Drohnen georeferenziert erfolgte, konnten die Kerngebiete definiert und das betroffene Gebiet schnell eingegrenzt werden. Der mittlerweile abgeschlossene Festzaunbau um das Gebiet sowie die Einrichtung der weißen Zonen sorgte für den Übergang in die nächste Phase der Seuchenbekämpfung.
Die weißen Zonen sind Kompartimente, die von einem doppelten Festzaun in 500 - 2.000 m Abstand sowie Querriegeln eingegrenzt werden und kurzfristig mit Unterstützung der örtlichen Jäger Wildschweinefrei gemacht wurden/werden. Die Umsetzung der jagdlichen Maßnahmen erfolgt je Kompartiment und soll zu einer kurzfristigen Senkung des Wildschweinebestandes in der weißen Zone auf 0 führen. Die weißen Zonen dienen als Schutzstreifen für bisher nicht von ASP betroffene Gebiete. Wichtig ist hierbei die Mithilfe der Landwirtschaft und der Bevölkerung - Tore müssen grundsätzlich geschlossen werden und Zäune intakt bleiben. Defekte Zäune müssen bei jeweiligen Veterinäramt gemeldet werden, damit sie schnellstmöglich repariert werden können.
Jagdpächter sind zu vermehrter Jagd auf Schwarzwild aufgefordert. Sie können beim Land mobile Entnahmeteams mit Drohnenunterstützung anfordern, wenn sie Unterstützung bei der Jagd auf die Wildschweine benötigen.
Unterstützungsmaßnahmen und Vermarktungsperspektiven für Schweinehaltende in Sperrzonen II & III: Übernahme von Transportkosten, Soforthilfen und regionale Schlachtmöglichkeiten 2024/2025
Die Landesregierung unterstützte von ASP-betroffene Betriebe in den ASP-Sperrzonen II und III mit finanziellen Hilfen, um wirtschaftliche Schäden durch Quarantäneauflagen abzupuffern. Neben der Übernahme der Transportkosten für Schweine aus SZ II und III zum Schlachthof sowie die Soforthilfe für Betriebe in SZ III (De-minimis-Beihilfen) wurde ASP in der „Extremwetter-Nothilfe 2024“ aufgenommen.
Als Unterstützung für die Schweinehalter in der Sperrzone III gab es eine Soforthilfe, die über die Tierseuchenkasse beantragt werden konnte. Sowohl die Soforthilfe als auch die Transportkostenbeihilfe laufen über De-minimis, weshalb die Seiten des Bauernverbandes schon lange geforderte Erhöhung der Beihilfegrenze auf 50.000 € Ende 2024 äußerst hilfreich war. (Ein längst überfälliger Schritt: Änderung der De-minimis-Verordnung | Hessischer Bauernverband).
Einordnung
Die Übernahme der Transportkosten für Schweine aus den Sperrzone II und III seit Sommer 2024 ist ein Erfolg der Zusammenarbeit des Berufsstandes mit der Politik und half den betroffenen Schweinehaltern kurzfristig. Gerade die Transportkostenbeihilfe war hilfreich, da die für Schlachtungen zugelassenen Schlachtstätten, gerade im ersten Jahr nach dem Ausbruch sehr weit entfernt waren und somit sehr hohe Transportkosten anfielen. Schweine aus Sperrzone III wurden am Schlachthof aufgrund der hohen Vermarktungsauflagen nicht vergütet, sodass die Schweinehalter aus Sperrzone III mit großen wirtschaftlichen Einbußen klarkommen mussten.
Mittlerweile gibt es, neben kleineren Schlachtstätten in Südhessen, in Nordhessen einen größeren Schlachthof, der für Schlachtungen aus Sperrzone II benannt ist. Die Sperrzone III (rund um infizierte Hausschweinebestände) konnte im März 2025 glücklicherweise aufgehoben werden.
Da die Beihilfen als De-minimis Beihilfen ausgezahlt werden, ist deren Obergrenze in drei Jahren auf 50.000 € begrenzt. Einige Betriebe haben durch die hohen Transportkosten sowie die Soforthilfe für Sperrzone III in 2024 diese Grenze bereits erreicht. Wir benötigen jetzt dringend langfristige Unterstützung außerhalb von De-minimis um die Schweinehaltung im betroffenen Gebiet wenigstens in Teilen zu erhalten.
Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Vermarktung des Fleisches aus den Sperrzonen dar. Gerade wirtschaftsseitige Vorgaben führen immer wieder zu Problemen bei der Vermarktung von Fleisch aus ASP-Sperrzonen, dabei handelt es sich gerade hier um am besten auf ASP untersuchten Schweine. Insbesondere Schweine aus Sperrzone I (Pufferzone) unterliegen eigentlich keinen besonderen Auflagen bei der Inlandsvermarktung. Weitere Informationen zur Vermarktung aus den einzelnen Sperrzonen finden sich im Entscheidungsbaum des WLV.>>
Für die Zukunft brauchen wir diskreditierungsfreie Vermarktungsmöglichkeiten für Erzeugnisse aus den Restriktionszonen im Lebensmitteleinzelhandel, Systemgastronomie und auch staatlichen Kantinen.
Links und weitere Informationen
ASP-Info-Seite des Hessischen Landwirtschaftsministeriums >>
Aktuelle Sperrzonen in der EU >>
Telefonische Beratung und Krisenhilfe >>
TSIS - TierSeuchenInformationsSystem (fli.de) >>
Verbringungsregelungen für Schweine aus ASP-Sperrzonen (nicht zur Schlachtung) >>
Infoseite des Landesjagdverbandes Hessen >>
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz >>
Informationen des Landes Baden-Württemberg >>
Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen >>
Biosicherheit in der Landwirtschaft
Video zur Biosicherheitsberatung des LLH >>
ASP-Risikoampel (Offenställe) >>
Qualitative Risikobewertung des ASP-Eintrags in Auslauf- und Freilandhaltungen (FLI) >>
Informationen der Landkreise zur ASP/ Allgemeinverfügungen:
Link zur Liste zugelassener Schlachtstätten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Zeitachse
27.02.2026
Genauer Verlauf der Sperrzonen im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Sperrzone I und II) und Marburg-Biedenkopf (SZ I) steht fest. Weitere Informationen in den jeweiligen Allgemeinverfügungen und auf der Homepage der Kreise. Link zur interaktiven Karte >>
10.02.2026
Bei Bad Berleburg am 2. Februar erlegter Frischling außerhalb der Sperrzone II ASP-positiv. In Folge dessen Ausweitung der Sperrzonen bis nach Hessen (Landkreis Waldeck-Frankenberg und teile Marburg-Biedenkopf).
09.07.2025
Überführung der infizierten Zone in NRW in Sperrzone I und II.
02.07.2025
Erster ASP-Fall im Landkreis Siegen-Wittgenstein, ca. 8 km Luftlinie zur hessischen Grenze.
14.06.2025
FLI bestätigt ersten ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen, Kreis Olpe.
01.04.2025
Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Groß-Gerau mit Lockerungen. Lockerungen gelten im gesamten Landkreis außer zwischen Rhein und Festzaun.
- (Einzel-)Jagd auf Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten wieder erlaubt
- keine Drohnenflüge vor der Ernte mehr vorgeschrieben
- Pflegemaßnahmen im Wald wieder möglich
Abschussprämie in Höhe von 200 € für Wildschweine (geschossene Wildschweine dürfen nicht vermarktet werden)
11.03.2025
Kernzone Alpha erweitert (Kreis Bergstraße).
07.03.2025
Sperrzone III (rund um ASP-infizierten Hausschweinebestand) bei Gernsheim wird aufgehoben.
2. ASP-positives Wildschwein in Baden-Württemberg seit ASP-Ausbruch in Südhessen gefunden.
12.02.2025
ASP-Verdacht bei einem Wildschwein im Landkreis Offenbach - Verdacht wurde durch das FLI nicht bestätigt.
13.12.2024
Weitere ASP-Fälle auf der Rheininsel Mariannenaue (Rheingau-Taunus-Kreis). Sperrzone II wird ausgeweitet. Es bestehen nun zwei Kerngebiete: Alpha (bisheriges Kerngebiet bei Groß-Gerau) und Beta (Mariannenaue). Weitere Informationen >>
11.12.2024
ASP-Fall im Rheingau-Taunus-Kreis (nahe Eltville)
28.11.2024
Anpassung und Verkleinerung der Sperrzone III (rund um Hausschweineausbrüche) zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Soforthilfen für Schweinehalter aus Sperrzone III über die Hessische Tierseuchenkasse angekündigt.
Fund eines einzelnen infizierten Wildschweinkadavers am Rheinufer, zwischen Boppard und Spay, Rhein-Hunsrück-Kreis. Das Tier wurde aus den Sperrzonen angeschwemmt. Neue Sperrzonen rund um den Fund werden nicht eingerichtet.
09.11.2024
ASP-Nachweis in Gehege mit Wildschweinen im Landkreis Bergstraße (zählt als Hausschweinebestand)
15.08.2024 Erster Fall bei einem Hausschweinebestand in Rheinland-Pflanz (Kleinsthaltung)
14.08.2024
Nach intensiven Bemühungen der Behörden und des Bauernverbandes können erstmals seit Beginn des ASP-Geschehens rund 800 Schweine zu einem benannten Schlachthof in Schleswig-Holstein verbracht werden. Geld für die Schweine aus Sperrzone III erhalten die Landwirte keines. Die Kosten für den Transport können Landwirte sich bei der Tierseuchenkasse im ersten Schritt erstatten lassen. Das Land arbeitet an einer Förderrichtlinie.
10.08.2024
Erster Fall eines ASP-positiven Wildschweines in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis).
Mittlerweile wurde das Virus in acht Hausschweinebestände in Hessen nachgewiesen. Die Bestände wurden zeitnah vorschriftsmäßig gekeult.
06.08.2024
Umfangreiches ASP-Sonderinfo in Abstimmung mit dem HMLU veröffentlicht. Link >>
01.08.2024
Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2139 DER KOMMISSION vom 1. August 2024 wurde am 02.08.2024 veröffentlicht. Darin enthalten ist nun die Sperrzone III für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Zudem gibt es über folgenden Link eine interaktive Karte in der die ASP-Zonen in Europa dargestellt sind: EU ASF zoning measures (last update: 01/08/2024) (arcgis.com).
Abschluss der Tötung des achten von ASP betroffenen Hausschweinebestandes in Hessen.
31.07.2024
Erster ASP-positiver Kadaver im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
29.07.2024
Mittlerweile sind sechs Hausschweinebestände mit ASP infiziert und infolgedessen gekeult worden. Infektionswege der Hausschweine werden intensiv durch Experten des FLI untersucht, jedoch bisher ohne Ergebnis.
Fund eines infizierten Wildschweines im Landkreis Bergstraße führt zu einer Ausweitung der Sperrzone II Richtung Süden. Die Sperrzone II reicht nun bis Baden-Württemberg. Zaunbaumaßnahmen (mobiler E-Zaun) werden kontinuierlich weitergeführt und angepasst.
11.07.2024
Hotspot der ASP-Infektionen scheint das Gebiet rund um den Kühkopf. Es werden kontinuierlich weitere positiv beprobte Wildschweinkadaver gefunden.
09.07.2024
ASP bei zwei Wildschweinkadavern in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Das Virus hat den Rhein überquert.
05.07.2024
Erster Hausschweinebestand (9 Tiere) ASP positiv beprobt (Biebesheim) und wird infolgedessen gekeult. Infolge des Ausbruchs bei Hausschweinen wird eine Schutzzone (3 km Radius) und Überwachungszone (10 km Radius) um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Hier gelten für die Verbringung von Schweinen noch strengere Regelungen.
03.07.2024
Zwei Kadaver positiv beprobt, südlich des bisherigen Gebietes. Infizierte Zone wird Richtung Süden (Leeheim) ausgeweitet.
26.06.2024
Mittlerweile wurden 6 Wildschweinkadaver positiv beprobt, alle im gleichen Gebiet. Nach neusten Erkenntnissen gelten Blut und alle Teile, die Blut enthalten, als Hauptüberträger des Virus.
24.06.2024
Das Land gibt eine neue Muster-Allgemeinverfügung (AVV) an die Landkreise. Darin wird empfohlen, die Ernte von Getreide und die Grünlandmahd grundsätzlich zu gestattet, wenn am gleichen Tag mit einer Drohne mit Wärmebildkamera abgeflogen wurde und keine Wildschweine oder Wildschweinkadaver im Bestand gefunden werden. Die Aufbewahrung des Flugprotokolls ist für den Nachweisnotwendig (mind. 3 Jahre aufbewahren).
Der HBV errichtet daraufhin mit Unterstützung des Landesjagdverbandes (LJH) eine Plattform für die Meldung von Drohnenpiloten, die bei der Ernte im infizierten Gebiet unterstützen können. Ein Merkblatt zum Drohnenflug vor der Ernte wird von HBV gemeinsam mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMLU) erstellt.
Merkblatt zum Drohnenflug >>
Drohnenpiloten und Landwirte, die Kontakte zu Drohnenpiloten benötigen wenden sich an: Drohnen-ASP@HessischerBauernverband.de
22.06.2024
Mittlerweile wurden vier weitere infizierte Wildschweinkadaver in unmittelbarer Nähe des ersten Fundes, Nahe der Opel-Rennbahn, positiv beprobt.
21.06.2024
In der neuen Musterallgemeinverfügung (AVV) des Landes Hessen für die Landkreise werden die Auflagen zur Bewirtschaftung auf Druck des HBV gelockert. Mais bis 1 m Höhe und Sonderkulturen sind nun vom Bewirtschaftungsverbot ausgenommen.
19.06.2024
Der nachgewiesene ASP-Virusstamm gleicht dem in Osteuropa, nicht jedoch dem in Polen und Ostdeutschland. Ein punktueller Eintrag über Lebensmittel wird als Eintragsursache in die hessische Wildschwein-Population vermutet.
15.06.2024
Das erste ASP-positive Wildschwein wird im Landkreis Groß-Gerau, nahe der Opel-Rennbahn, auffällig erlegt und beprobt. Eine Infizierte Zone mit 15 km Radius um den Fund wird eingerichtet. Maßnahmen zur Verhinderung der Versprengung der Wildschweine getroffen. Diese sind unter anderem im ersten Schritt:
- Kadaversuche intensiviert und zentral koordiniert
- Jagdruhe für alle Tierarten
- Anleinpflicht für Hunde
- Verbot der maschinellen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen (außer Wein), Ausnahmegenehmigungen möglich
- mobile Einzäunung der vorerst vermuteten Kernzone
- Verbringungsverbot für Schweine sowie deren Erzeugnisse
Hintergrund, Übertragung und Symptome
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber teilweise unspezifische Allgemeinsymptome. Typische Anzeichen einer Infektion mit ASP sind Fieber, Aborte, Blutungen und plötzliche Todesfälle. Unabhängig von Alter und Geschlecht führt die Krankheit in nahezu allen Fällen innerhalb von etwa einer Woche zum Tod des betroffenen Schweines.
ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Auch für andere Haus- und Nutztierarten ist sie ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Andere Schweine können sich jedoch an infizierten Speiseresten (z.B. Rohschinken) noch monatelang infizieren, weshalb die korrekte Entsorgung von Speisereste enorm wichtig ist.