Nachbesserungen bei der EUDR dringend nötig

20.10.2025
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) will den globalen Wald schützen. Doch was als Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich für viele Landwirte und Waldbesitzer als bürokratischer Albtraum.
Galloways pflegen wertvolles Grünland
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EU-Verordnung EUDR: Anspruch und Realität

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) will den globalen Wald schützen. Doch was als Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich für viele Landwirte und Waldbesitzer als bürokratischer Albtraum. Die Anforderungen: Lückenlose Nachweise, Geodaten, Dokumentationspflichten – und das alles, obwohl es in Deutschland faktisch keine Entwaldung gibt.

Was verlangt die EUDR konkret?

Die EUDR betrifft vor allem Betriebe, die Soja, Rindfleisch, Holz oder daraus hergestellte Produkte erzeugen. Sie müssten künftig jährlich eine digitale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben. Darin wird bestätigt, dass die Produkte „entwaldungsfrei und legal“ produziert wurden. Zusätzlich sind Geodaten der bewirtschafteten Flächen zu hinterlegen. Nach Abgabe der Erklärung erhalten die Betriebe eine Referenznummer, die beim Verkauf weitergegeben werden muss.

Deutschland als „Null-Risiko“-Land – und trotzdem betroffen

Deutschland gilt als Land mit sehr geringem Risiko für Entwaldung. Seit 2012 kann eine konstante Waldfläche mit leichter Zunahme von rund 15.000 ha in Deutschland verzeichnet werden. Diese Entwicklung erleichtert die Nachweisführung, nimmt den Betrieben aber nicht die Pflicht zur Dokumentation. Die EUDR sieht für Länder wie Deutschland Vereinfachungen vor, dennoch bleibt der bürokratische Aufwand spürbar. Besonders kleine und mittlere Betriebe stehen vor der Frage, wie sie die Anforderungen im Alltag umsetzen können.

Aktuelle Entwicklung: Bundesminister Rainer fordert Kurswechsel

In der kommenden Woche will die EU-Kommission einen Vorschlag zur Verschiebung und inhaltlichen Änderung der EUDR vorlegen. Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, bringt es auf den Punkt:

„Ich unterstütze die Ziele der EUDR – den globalen Waldschutz – uneingeschränkt. Aber die EUDR ist in ihrer jetzigen Form ein Bürokratiemonster. Unsere Wirtschaft wird durch die EUDR massiv belastet. Und das, obwohl es in Ländern wie Deutschland keine Entwaldung gibt. Ich habe mich daher wiederholt bei der EU-Kommission für die Einführung einer Null-Risiko-Variante in der EUDR eingesetzt. Dafür werde ich auch weiterhin kämpfen. Diese Verordnung konterkariert alle Bemühungen für Bürokratieabbau, sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene.“

Das Bundesministerium fordert:

  1. Eine zeitnahe Verschiebung des Anwendungsbeginns, damit genug Zeit für inhaltliche Anpassungen bleibt.
  2. Die Einführung einer Null-Risiko-Variante, um die Wirtschaft zu entlasten und praktikable Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Eine bloße Auslegung der EUDR reicht nicht aus – es braucht eine echte Änderung der Verordnung.

Was bedeutet das für Hessens Landwirte?

Die EUDR trifft auch die hessische Landwirtschaft mit voller Wucht. Betriebe sehen sich mit neuen, komplexen Nachweispflichten konfrontiert, die Zeit und Geld kosten – ohne dass damit ein Mehrwert für den Waldschutz in Deutschland entsteht. 

Position des Hessischen Bauernverbandes (HBV)

Der HBV steht klar hinter dem Ziel des Waldschutzes. Aber: Die EUDR darf nicht zum Bürokratiemonster werden, das unsere Landwirtschaft lähmt. 

Der HBV fordert:

  • Eine praxisnahe Umsetzung der EUDR mit klaren, einfachen Regeln.
  • Die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet.
  • Einen echten Bürokratieabbau statt weiterer Belastungen für die Betriebe.
  • Die Einbindung der landwirtschaftlichen Praxis in alle weiteren Anpassungen der Verordnung.

Nur so kann die Landwirtschaft ihren Beitrag zum internationalen Waldschutz leisten – ohne an der Bürokratie zu scheitern.