New Castle und die Vogelgrippe - zusätzlicher Unsicherheitsfaktor für Betriebe

08.04.2026
Neben der Vogelgrippe ist nach über 30 Jahren eine weitere Tierseuche mit New Castle Disease in Deutschland aufgetreten. Die hochansteckende Seuche ist im Februar zuerst in Brandenburg und kurze Zeit später in Bayern in mehreren Geflügelhaltungen ausgebrochen.
Hühnerstall
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New Castle Disease und Vogelgrippe belasten die Geflügelbetriebe mit gleichzeitigem Auftreten

Die Vogelgrippe hat im Herbst 2025 und im Frühjahr 2026 zu massiven Verlusten deutschlandweit in der Geflügelhaltung geführt. Besonders die Nachweise infizierter Wildvögel sind weiterhin hoch. Die Situation hat sich für di Geflügelhaltungen etwas beruhigt, sodass die meisten Landkreise die Stallpflicht aufheben konnten. Im Februar 2026  ist zusätzlich nach über 30 Jahren das New Castle Virus zunächst in Brandburg und ein paar Tage später in Bayern ausgebrochen. Beide Cluster befinden sich relativ nah an den Grenzen zu Polen und Tschechien. Dort hatte sich der Infektionsdruck Ende 2025/Anfang 2026 deutlich erhöht, sodass es zu Einträgen nach Deutschland kam. 

Impfpflicht gegen New Castle für alle Geflügelhalter

Hühner Freiland
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Mittlerweile sind über 40 Ausbrüche zu verzeichnen, besonders Hühner und Puten in allen Altersklassen sind für das Virus empfänglich. New Castle Disease wird auch die A-typische Vogelgrippe genannt, die Symptome sind nahezu gleich zur Vogelgrippe, es kommt zu erheblichen Leistungsabfall, reduzierter Futteraufnahme, Einbruch der Legeleistung, Entzündungen oder Verfärbungen am Kopf, Atemnot, Magen-Darm-Symptomen und Beeinträchtigung des Zentralen Nervensystems bis hin zum Tod. 

In Deutschland besteht laut der Geflügelpest-Verordnung §7 eine Impfpflicht gegen New Castle für alle Geflügelhalter, auch in der Privathaltung, allerdings können geimpfte Tiere ebenfalls infiziert sein, das Virus ausscheiden und keine klinischen Symptome zeigen. Die Impfung gilt als zuverlässig, wenn die Tiere eine Grundimmunität aufgebaut haben und regelmäßig nachgeimpft wird. Die Impfung kann über das Trinkwasser, Spray oder Einzeltierapplikation erfolgen.

So überträgt sich das Virus

Das Virus wird über Tröpfcheninfektion über die Atemwege, Kot oder kontaminierte Gegenstände übertragen. Aktuell hat sich der grassierende Virustyp scheinbar noch nicht in den Wildvogelpopulationen etabliert, was unbedingt verhindert werden muss, damit es nicht zu einer dauerhaften Etablierung kommt. Bei einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung, werden daher umgehend eine Sperrzone und eine Überwachungszone eingerichtet und der infizierte Bestand getötet, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Das gleichzeitige Auftreten von HPAI und New Castle stellt eine neue und besonders kritische Situation dar. Eine Eindämmung über die Impfung alleine, ist nicht möglich. Die Bekämpfung erfordert zwingend die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, eine Früherkennung und Diagnostik, die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen und die Impfung der Bestände!