THKG: Verbändeallianz fordert praxisgerechte Nachbesserungen

08.05.2026
Verbändeallianz begrüßt Fortschritte beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Verbände sehen jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Im Fokus stehen Bürokratieabbau, praxistaugliche Umsetzung und eine klare, verständliche Kennzeichnung für Verbraucher.
Basdorfer Hutewaldschweine Fritz Schäfer
©

Weiterhin Nachbesserungsbedarf beim THKG

Die Verbändeallianz aus BVLH, BVWS, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF hat ihre Position zum aktuellen Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) bekräftigt. Der Hessische Bauernverband (HBV) unterstützt die gemeinsame Linie der Verbände.

Grundsätzlich begrüßt der HBV, dass zentrale Forderungen der Branche im vorliegenden Entwurf des THKG aufgegriffen wurden. Gleichzeitig bleibt aus Sicht des Berufsstandes entscheidend, dass die geplanten Regelungen praxistauglich, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden

Fortschritte im Gesetzentwurf: Wichtige Kernforderungen berücksichtigt

Positiv bewertet die Verbändeallianz insbesondere:

  • die Möglichkeit eines vollständigen Downgradings,
  • die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs in die Kennzeichnung sowie
  • die Berücksichtigung ausländischer Ware.

Diese Punkte sind zentrale Voraussetzungen, um die Vermarktungsfähigkeit tierischer Produkte zu sichern und gleichzeitig Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. 

Kritik am Bürokratieaufbau: Staatliches Logo und Kontrollsysteme hinterfragt

Trotz der positiven Ansätze enthält der Gesetzentwurf weiterhin Regelungen, die aus Sicht der Wirtschaft dem Ziel des Bürokratieabbaus widersprechen.

Kritisch sehen die Verbände insbesondere:

  • die geplanten Vorgaben zu staatlichem Logo,
  • zusätzliche Anforderungen an Registrierung und Überwachung sowie
  • neue Kontroll- und Nachweispflichten.

Diese Maßnahmen führen nach Einschätzung der Verbände zu einem erheblichen Mehraufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Tierwohl oder Verbraucherinformation zu schaffen. 

Klare Forderung: Einheitliche Deklaration statt zusätzlicher Kennzeichnungssysteme

Die Verbändeallianz spricht sich daher klar für eine schlanke und verständliche Lösung aus:

  • verpflichtende, einheitliche Begriffe zur Kennzeichnung der Haltungsform,
  • Verzicht auf ein verpflichtendes staatliches Logo,
  • Verantwortung für die Kennzeichnung beim Inverkehrbringer,
  • Nutzung bestehender Kontrollsysteme der Wirtschaft.

Ziel ist eine transparente und zugleich bürokratiearme Kennzeichnung, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher nachvollziehbar und praktikabel ist.

Praxisgerechte Umsetzung entscheidend: Anforderungen, Fristen und Abgrenzung klären

Neben der grundsätzlichen Ausrichtung fordert die Verbändeallianz weitere Anpassungen:

  • realistische Übergangsfrist von 10 Monaten nach Inkrafttreten für die Umsetzung,
  • eine rechtssichere Abgrenzung der kennzeichnungspflichtigen Produkte,
  • klar definierte und praxisgerechte Anforderungen an die Haltungsformstufen.

Positiv hervorzuheben ist, dass erstmals konkrete Kriterien für die Haltung von Sauen und Ferkeln vorgesehen sind. Dies schafft eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierhaltung.

EU-Rechtskonformität und Evaluation vor Ausweitung sicherstellen

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einbindung ausländischer Ware. Die geplanten Regelungen müssen so ausgestaltet werden, dass sie einer EU-rechtskonformen Kennzeichnung nicht entgegenstehen.

Zugleich betonen die Verbände, dass vor einer Ausweitung auf weitere Tierarten oder Produkte eine sorgfältige Evaluation des Gesetzes erfolgen muss.

Fazit des HBV: Schritt in die richtige Richtung mit klarem Nachbesserungsbedarf

Aus Sicht des Hessischen Bauernverbandes ist der aktuelle Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt nach vorne. Entscheidend für den Erfolg wird jedoch sein, dass das Gesetz:

  • bürokratiearm,
  • praxistauglich und
  • wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet wird.

Nur so kann die Tierhaltungskennzeichnung ihr Ziel erreichen: mehr Transparenz für Verbraucher schaffen und gleichzeitig den Umbau der Tierhaltung in Deutschland wirksam unterstützen.