Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben jüngst ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um den Schutz von Weidetieren vor Wölfen zu verbessern. Kernpunkt ist die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Damit können die Bundesländer künftig ein regionales Bestandsmanagement einführen, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Wo Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde nicht ausreichen, ist eine rechtssichere Entnahme von Wölfen möglich – insbesondere in alpinen Regionen oder an Küsten.
Herdenschutz bleibt zentrale Säule – Förderung wird geprüft
Die Bundesregierung betont die Bedeutung präventiver Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsmöglichkeiten verbessert und Prämien erhöht werden. Ziel ist es, Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Sicherung ihrer Herden zu unterstützen. Ein Bericht an den Bundestag nach fünf Jahren soll zeigen, wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.
Vereinbarungen im Einzelnen
- Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
- Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
- Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, z.B. das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
- Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
- Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
- Einrichtung eines Rundes Tischs „Wald/Wild“: BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände legen bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vor.
- Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
Wolfsbestand und Entwicklung
Die Zahl der Wölfe in Europa ist von etwa 11.200 (2012) auf über 20.300 (2023) gestiegen. In Deutschland gibt es aktuell 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. In Hessen wurden im Monitoringjahr 2023/24 fünf Wolfsterritorien bestätigt – der Bestand ist hier tendenziell rückläufig.
Bis September 2024 wurden in Hessen 42 Nutztierrisse gemeldet, nur wenige konnten eindeutig dem Wolf zugeordnet werden. Im Vorjahr waren es 92 Meldungen, davon über 66 % ohne klaren Wolfsnachweis. Bundesweit wurden 2024 rund 4.300 Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, durch Wölfe gerissen
Rechtliche Grundlagen
Der Wolf wurde ins Bundesjagdgesetz aufgenommen, das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Damit sind gezielte Entnahmen möglich, wenn trotz Herdenschutz wiederholt Nutztiere gerissen werden.
Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. In der EU bleibt der Wolf aber weiterhin streng geschützt.
Einordung
Der Hessische Bauernverband begrüßt die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention und sieht darin einen wichtigen Schritt, um die wachsenden Herausforderungen für die Weidetierhaltung besser zu bewältigen. Angesichts der zunehmenden Konflikte zwischen Wölfen und landwirtschaftlichen Betrieben sowie der ländlichen Bevölkerung fordert der Verband schon lange, dass die bestehenden nationalen Spielräume für ein effektives Wolfsmanagement konsequent genutzt werden. Die nun beschlossenen Anpassungen werden ausdrücklich unterstützt und sind Schritte in die richtige Richtung, da sie z.B. gezielte Entnahmen von Problemwölfen ermöglichen und die Position der Weidetierhalter stärken.
Der HBV betont, dass die Weidetierhaltung in Hessen nur dann eine Zukunft hat, wenn der Schutz der Tiere und die Entschädigung im Schadensfall sichergestellt sind. Durch die Änderung der Hessischen Weidetierrichtlinie im Januar 2025 (Wegfall des DNA-Nachweises bei offensichtlichem Wolfsriss) wurden bereits eine wichtige Änderungen für Hessen auf den Weg gebracht, die Einführung eines Bestandsmanagement bei steigender Wolfspopulation wäre dann einer der nächsten Schritte für Hessen.
Link zum Artikel zur geänderten Weidetierrichtlinie und weiteren Informationen >>
Pressemeldung der Bundesregierung zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz >>