Anhörung im Landtag zur Härtefallregelung im Hessischen Grundsteuergesetz

04.09.2025
Gestern fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der FDP statt. Die Initiative verfolgt das Ziel, eine Härtefallregelung in das Hessische Grundsteuergesetz einzubauen. Der HBV war geladen zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Landtag Wiesbaden
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Gestern fand die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf der FDP statt. Die Initiative verfolgt das Ziel, eine Härtefallregelung in das Hessische Grundsteuergesetz einzubauen. Der HBV war geladen zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Dies übernahm der Steuerreferent des HBV, Nikolas Breitsch. 

Dabei konnten die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe und die Besonderheit von Hofstellen dargelegt werden. Insbesondere landwirtschaftliche Hofstellen, die in der Regel große Grundstücksflächen im Außenbereich haben die baulich nur eingeschränkt genutzt werden können, führen im Bereich der Grundsteuer B (Wohnbebauungen) zu hohen Steuerlasten. Durch die Neufassung der Grundsteuer kam es bei den landwirtschaftlichen Betrieben bei den Wohnhäusern zu einem Wechsel aus Grundsteuer A (altes System) in Grundsteuer B (neues System), die teils zu hohen Grundsteuerbelastungen geführt haben. Neben den Wohnhäusern werden nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte Hallen und Scheunengebaute höher bewertet. 

Ziel der Härtefallregelung ist es, eine Erlassmöglichkeit auf Ebene der Gemeinden zu installieren, die bei unangemessen hohen Belastungen die Grundsteuer teilweise oder ganz erlässt. 

Aktuell gibt es in Hessen nur über die allgemeinen steuerlichen Verwaltungsvorschriften die Möglichkeit einen Erlass in absoluten Ausnahmefällen zu erreichen. Die Hürden sind allerdings hoch und die Umsetzung nicht praxisnah. Andere Bundesländer wie Bayern und Hamburg, die ebenfalls ein eigenes Ländermodell haben, haben bereits Regelungen geschaffen. In Niedersachsen gibt es dazu aktuell auch eine Gesetzesinitiative.  

Der HBV sieht aufgrund der teilweisen Verdrei- und Vervierfachung der Grundsteuerbelastung die Notwendigkeit die angedachte Erlassmöglichkeit gesetzlich zu verankern. In der Anhörung konnten die Härtefälle, die sich für die Grundstücke im ländlichen Raum und insbesondere bei den Hofstellen ergeben haben, dargelegt werden. 

Im Rahmen der Anhörung wurden aber auch Bedenken gegen die Ausgestaltung, die den Gemeinden einen hohen Ermessensspielraum eingeräumt hätten, vorgebracht. Hier erhofft sich der HBV klare Regeln, wann ein Erlass greift und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. 

Ob und wann die Härtefallregelung Einzug ins Hessische Grundsteuergesetz findet, bleibt an dieser Stelle noch abzuwarten.