Die Verhandlungen zwischen dem Hessischen Bauernverband (HBV) und terranets bw über eine mögliche Rahmenvereinbarung zu Entschädigungszahlungen dauern weiterhin an. Zwar hat terranets bw die Eigentümer bereits mit einem Angebot für eine betriebsindividuelle Entschädigungsvereinbarung angeschrieben, dieses entspricht jedoch nicht den Vorstellungen des HBV. Immerhin hat das Unternehmen zugesagt, dass auch bereits abgeschlossene Vereinbarungen nachträglich von verbesserten Konditionen profitieren, sofern diese im Rahmen der Verhandlungen ausgehandelt werden. Eine Einigung ist jedoch nur in Teilbereichen absehbar.
Bereiche mit absehbarer Einigung:
Bewirtschafter sollen für konkrete bzw. temporäre Bewirtschaftungseinschränkungen während der Bauphase entschädigt werden. Dazu gehören Flurschäden, Aufwuchsschäden, Ernteausfälle oder Mehraufwendungen.
Bereiche ohne absehbare Einigung:
Ungeklärt bleibt die Entschädigung der Flächeneigentümer für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch sowie für den damit verbundenen Wertverlust der Flächen und die dauerhaften Einschränkungen im Leitungsschutzbereich. Während bei erdverlegten Stromleitungen nach § 5a Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis zu 35 % des Verkehrswertes entschädigt werden – eine Regelung, die in der Praxis meist ausgeschöpft wird – gibt es für Gasleitungen keinen gesetzlichen Rahmen. Terranets bw hat hier lediglich 20 % bis 30 % angeboten, obwohl die dauerhaften Belastungen für die Flächen vergleichbar sind.
Sicht der hessischen Landwirte auf die Spessart-Odenwald-Leitung
Der Netzausbau wird von den hessischen Landwirten und dem HBV als notwendig anerkannt. Gleichzeitig erfolgt er jedoch in erheblichem Maße auf Kosten der Flächeneigentümer und Bewirtschafter, insbesondere der Land- und Forstwirte. Viele Betriebe sind bereits seit Jahrzehnten immer wieder von Infrastruktur- und Leitungsbauvorhaben betroffen – sowohl durch die eigentlichen Bauarbeiten als auch durch langwierige Planungsverfahren.
Auch auf den von der geplanten Spessart-Odenwald-Leitung betroffenen Flächen liegt bereits eine Gasleitung. Trassenbündelung wird vom HBV grundsätzlich befürwortet, da dadurch neue Flächen geschont werden können. Dennoch führt dies zu einer zunehmenden Belastung der Eigentümer und Bewirtschafter, deren Flächen mehrfach in Anspruch genommen werden.
Die Akzeptanz des Vorhabens ist daher an Bedingungen geknüpft: Eine faire Entschädigung ist entscheidend. Zudem bestehen Befürchtungen aufgrund früherer Erfahrungen, bei denen Bodenschäden durch Leitungsbauprojekte entstanden sind. Inzwischen verfügen Netzbetreiber zwar über bessere Bautechnik und bodenkundliche Expertise, dennoch wird großer Wert darauf gelegt, dass diese Standards auch bei der Auswahl der ausführenden Firmen konsequent angewendet und im Bauprozess überwacht werden.
Die Forderungen der Landwirte sind klar:
- Inanspruchnahme von Böden soll so kurz, gebündelt, minimalinvasiv und schadlos wie möglich erfolgen.
- Betriebe müssen frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden und kontinuierlich über Bauabschnitte informiert werden.
- Eine faire Entschädigung und Vergütung für entstehende Mehraufwendungen ist unverzichtbar.
Denn am Ende wird die Leitung – unabhängig vom Einverständnis der Eigentümer und Bewirtschafter – gebaut. Die Entscheidungsmöglichkeiten der Betroffenen bleiben stark eingeschränkt.