Beschluss der AG Wolf Hessen bleibt hinter den Forderungen der Landwirte zurück

03.12.2025
Die Arbeitsgemeinschaft Wolf Hessen hat gestern einen Beschluss zum Wolf gefasst, der HBV hat dem Vorschlag nicht zugestimmt – insbesondere beim Wolfsmanagement fehlt es an Verbindlichkeit.
Wolf
©

Der gestern von der Arbeitsgemeinschaft Wolf Hessen mit 8:4 Stimmen gefasste Beschluss ist für den Hessischen Bauernverband (HBV) aktuell nicht zielführend und zu zurückhaltend. Der Beschluss richtet sich an Staatsminister Jung mit der Bitte der AG Wolf, bestimmte Punkte in der aktuellen Novellierung von Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetzes, in der es um den Umgang mit dem Wolf nach der Rückstufung im Schutzstatus geht, einzubringen. 

Wolfsmanagement in Hessen: Warum der AG-Beschluss nicht ausreicht

Wolf
©

Der HBV unterstützt den "Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in Sachen Wolf" des Aktionsbündnis Forum Natur. Diese Vorschläge scheinen im laufenden Novellierungsverfahren bereits Berücksichtigung zu finden. Die Einwirkungsbitte der AG Wolf bleibt jedoch hinter den Anregungen des HBV zurück. Dies betrifft insbesondere die Forderung nach einem Wolfsmanagement, das anlassunabhängig Entnahmen zur Bestandsregulierung ermöglicht. Deswegen hat der HBV in der gestrigen Sitzung der Beschlussvorlage, der hinter den schon bestehenden Ambitionen des Bundesgesetzgebers zurückbleibt, auch nicht zugestimmt. Zielführender wäre es gewesen, zunächst das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten und dann konkrete Vorschläge für eine Umsetzung in Hessen zu formulieren. 

Gesetzgebungsverfahren abwarten und klare Regeln schaffen

Nur mit einer verbindlichen und praktikablen Bestandsregulierung kann ein Wolfsmanagement funktionieren. Dieses ist mit Abschussplänen - wie bei anderen Wildarten auch - im Jagdrecht zu installieren. Der HBV sieht den Bundesgesetzgeber diesbezüglich auf einem guten Weg.