Nachbesserungen bei der EUDR dringend nötig

21.10.2025
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) will den globalen Wald schützen. Doch was als Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich für viele Landwirte und Waldbesitzer als bürokratischer Albtraum.
Galloways pflegen wertvolles Grünland
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EU-Verordnung EUDR: Anspruch und Realität

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) will den globalen Wald schützen. Doch was als Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich für viele Landwirte und Waldbesitzer als bürokratischer Albtraum. Die Anforderungen: Lückenlose Nachweise, Geodaten, Dokumentationspflichten – und das alles, obwohl es in Deutschland faktisch keine Entwaldung gibt.

Was verlangt die EUDR konkret?

Die EUDR betrifft vor allem Betriebe, die Soja, Rindfleisch, Holz oder daraus hergestellte Produkte erzeugen. Sie müssten künftig jährlich eine digitale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgeben. Darin wird bestätigt, dass die Produkte „entwaldungsfrei und legal“ produziert wurden. Zusätzlich sind Geodaten der bewirtschafteten Flächen zu hinterlegen. Nach Abgabe der Erklärung erhalten die Betriebe eine Referenznummer, die beim Verkauf weitergegeben werden muss.

Deutschland als „Null-Risiko“-Land – und trotzdem betroffen

Deutschland gilt als Land mit sehr geringem Risiko für Entwaldung. Seit 2012 kann eine konstante Waldfläche mit leichter Zunahme von rund 15.000 ha in Deutschland verzeichnet werden. Diese Entwicklung erleichtert die Nachweisführung, nimmt den Betrieben aber nicht die Pflicht zur Dokumentation. Die EUDR sieht für Länder wie Deutschland Vereinfachungen vor, dennoch bleibt der bürokratische Aufwand spürbar. Besonders kleine und mittlere Betriebe stehen vor der Frage, wie sie die Anforderungen im Alltag umsetzen können.

Aktuelle Entwicklung: EU legt Entwurf vor - Bundesminister Rainer fordert Kurswechsel

Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag zur Änderung der EUDR vorgelegt, der vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen in der Primärproduktion entlasten soll.

Folgende Kernpunkte werden für Klein- und Kleinstunternehmer genannt:

  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten die EUDR-Pflichten erst ab dem 30. Dezember 2026. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnen die Behörden mit Kontrollen.
  • Primärerzeuger von Produkten wie Rind, Soja oder Holz, die als Kleinst- oder Kleinbetriebe eingestuft sind, müssen künftig keine vollständige Sorgfaltserklärung mehr abgeben. Eine vereinfachte Erklärung mit Basisinformationen (z. B. Standortdaten) reicht aus.
  • Diese vereinfachte Erklärung kann über das zentrale EUDR-Informationssystem oder nationale Systeme wie das HIT-System eingereicht werden. Sie erhält eine Referenznummer, die bei jedem Verkauf oder Export weitergegeben wird.
  • Neu ist das Prinzip des Erstinverkehrbringers: Nur das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt, muss eine Sorgfaltserklärung abgeben. Alle weiteren Akteure in der Lieferkette können sich auf die bereits vorhandene Referenznummer berufen.

Der Vorschlag muss noch im Europäischen Parlament und im Rat beraten und angenommen werden. Weitere Änderungen sind möglich.

Mit dem neuen Vorschlag der Kommission wird die EUDR für viele Landwirte vermutlich deutlich praktikabler. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die endgültige Ausgestaltung nach den Beratungen im Parlament und Rat aussehen wird. 

Landwirtschaftsminister Alois Rainer ist mit dem neuen Vorschlag in dieser Form nicht einverstanden: "Die wichtigste Forderung, die Null-Risiko-Variante, ist nicht in dem vorgelegten Vorschlag enthalten. Der Bürokratieaufwand bleibt damit unverändert viel zu hoch und belastet Unternehmen unnötig. Der heute vorgestellte Vorschlag ist in dieser Form deshalb nicht akzeptabel und muss dringend überarbeitet werden. In Deutschland gibt es keine Entwaldung, das muss sich in der Verordnung auch widerspiegeln. Ich werde daher weiter darauf dringen, eine Null-Risiko-Variante in der EUDR einzuführen, wie wir es im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Nur so können wir die massive und völlig unnötige Belastung unserer Wirtschaft vollständig abwenden."

Das Bundesministerium hatte im Vorfeld unter anderem zwei zentrale Anpassungen des ursprüngliche Entwurfs gefordert:

  • Eine zeitnahe Verschiebung des Anwendungsbeginns, damit genug Zeit für inhaltliche Anpassungen bleibt.
  • Die Einführung einer Null-Risiko-Variante, um die Wirtschaft zu entlasten und praktikable Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen. Eine bloße Auslegung der EUDR reicht nicht aus – es braucht eine echte Änderung der Verordnung.

Position des Hessischen Bauernverbandes (HBV)

Der HBV steht klar hinter dem Ziel des Waldschutzes. Aber: Die EUDR darf nicht zum Bürokratiemonster werden, das unsere Landwirtschaft lähmt. 

Der HBV fordert:

  • Eine praxisnahe Umsetzung der EUDR mit klaren, einfachen Regeln.
  • Die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet.
  • Einen echten Bürokratieabbau statt weiterer Belastungen für die Betriebe.
  • Die Einbindung der landwirtschaftlichen Praxis in alle weiteren Anpassungen der Verordnung.

Nur so kann die Landwirtschaft ihren Beitrag zum internationalen Waldschutz leisten – ohne an der Bürokratie zu scheitern.