Erste Rehkitze der Saison im Landkreis Groß-Gerau vor dem Mähen gerettet

16.05.2023
Patrick Fülling und Jürgen Berger
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Jäger und Landwirte kooperieren für den Tierschutz in Hessen

Am Dienstagfrüh gegen 7.20 Uhr wurden in der Nähe von Wolfskehlen im Landkreis Groß-Gerau die ersten vier Rehkitze der Saison vor dem Mähen gerettet. Die erst wenige Tage alten Jungtiere wurden von den Jägern des Kreisjägervereins Groß-Gerau mit einer Wärmebilddrohne aufgespürt und konnten so vor dem sicheren Mähtod bewahrt werden. Damit die Kitzrettung in ganz Hessen so vorbildlich läuft, hat der Landesjagdverband Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Bauernverband, der Hessischen Landjugend und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer bereits Ende März in Alsfeld einen großen Informationstag zur Jungwildrettung veranstaltet und eine praktische Checkliste für Jäger und Landwirte vorgestellt.

„Das Wichtigste ist eine schnelle und reibungslose Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern. Viele hessischen Jagdvereine haben Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine oder sogar mehrere Drohnen mit Wärmebildkamera angeschafft. Damit die Jäger die Suchen-Teams zur Kitzrettung organisieren können, werden einige Tage Vorlaufzeit benötigt. Landwirte werden deshalb dringend gebeten, möglichst frühzeitig vor dem angedachten Mähtermin mit den Jagdpächtern Kontakt aufnehmen, auch wenn das Wetter noch nicht genau absehbar ist“, so LJV-Pressesprecher Markus Stifter.

Am erfolgversprechendsten ist die Kombination verschiedener Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Wildscheuchen am Abend vor dem Mähtermin, so dass die Ricken die Scheuchen als Gefahr wahrnehmen und ihre Kitze erst gar nicht in den Wiesen ablegen. Auch das sogenannte „Anmähen“ eines kleinen Teilstücks der Wiese sorgt für eine größere Vorsicht bei den Muttertieren.

Oft wird ein möglichst später Mähtermin im Jahr gefordert, in der Hoffnung, dass die Jungtiere bis dahin einen natürlichen Fluchtreflex entwickelt haben. Doch die frühe Wiesenmahd ist für die Landwirte dringend notwendig, wie Volker Lein, Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, erklärt: „Wie jeder private Haustierhalter möchten wir unsere Tiere bestmöglich versorgen. Dazu gehört zwingend das Eiweiß des jungen Grases, welches zu Silage verarbeitet wird. Dieses eiweiß- und energiereiche Gras auf den Wiesen ist wichtig für eine gesunde und optimale Versorgung von Milchkühen und die Aufzucht von Jungtieren. Allerdings werden jetzt nicht alle Wiesen gemäht, viele blühen zuerst aus und das Gras wird später zur Heugewinnung genutzt. Wir benötigen sowohl die Silage als auch das Heugras. Damit vermeiden wir außerdem den Import und den Einsatz von Sojaprodukten aus Südamerika“.

Befliegen von Wiesen in Schutzgebieten:

Falls die zu mähende Wiesenfläche in einem Schutzgebiet (Landschafts-, Naturschutz- oder Vogelschutzgebiet, etc.), liegt, wird eine längere Vorlaufzeit benötigt, um die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen. Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) hat eine Allgemeinverfügung zur Befliegung von Wiesen in Naturschutzgebieten mit Drohnen zum Zwecke der Jungwildrettung erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt für Naturschutzgebiete im Hoheitsgebiet des RP Darmstadt und ermöglicht das Befliegen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juni und ist vorläufig auf das Kalenderjahr 2023 begrenzt. Die individuelle Beantragung einer Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung entfällt damit, jedoch ist man weiterhin dazu verpflichtet, das zuständige Forstamt oder das Amt für den ländlichen Raum schriftlich über die Befliegung zu informieren. Diese Allgemeinverfügung gilt derzeit nur für Schutzgebiete im Regierungsbezirk Darmstadt. Für die Befliegung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Gießen oder Kassel müssen sich die Drohnenteams frühzeitig an die zuständigen Ansprechpartner wenden.

Auch durch die örtliche Nähe beispielsweise zu Flughäfen, Bahnlinien oder Autobahnen kann der Einsatz von Drohnen stark eingeschränkt oder sogar vollständig untersagt sein. In diesen Fällen sind dann die herkömmlichen Methoden, also das Vergrämen der zu mähenden Fläche am Abend vor der Mahd und die Absuche mit einer Personenkette ggf. mit ausgebildeten Jagdhunden, durchzuführen und bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.  

Zur Unterstützung der Jungwildrettung hat der LJV Hessen die wichtigsten Informationen und eine praktische Checkliste in Form einer Broschüre zusammengefasst. Diese kann im Internet unter www.ljv-hessen.de/kitzrettung kostenlos heruntergeladen oder über die Geschäftsstelle per E-Mail an info@ljv-hessen.de angefordert werden.