Forderung nach mehr Kooperation und Praxisnähe

26.04.2023
Landespressekonferenz 26.04.2023
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Landwirte, Waldbesitzer und Familienbetriebe kritisieren Hessisches Naturschutzgesetz

Beim heutigen Pressegespräch in der Landespressekonferenz Hessen in Wiesbaden kritisierten der Hessische Bauernverband (HBV), der Hessische Waldbesitzerverband und die Familienbetriebe Land und Forst den aktuellen Entwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes scharf. Der Gesetzentwurf würde die Land- und Forstwirtschaft durch neue und schärfere Schutzvorschriften weiter stark einschränken.

Die Verbände betonten, dass Naturschutz und der Erhalt der Artenvielfalt in der Land- und Forstwirtschaft selbstverständlich seien. „Die hessischen Landwirte und Waldbesitzer sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit der Natur und der wertvollen Ressource Boden bewusst und handeln dementsprechend, dafür braucht es kein eigenes Vollgesetz in Hessen“, sagte Karsten Schmal, Präsident des Hessischen Bauernverbandes. „Es ist ein Gesetz ohne Fakten, bisher liegt kein Nachweis der Landesregierung vor, dass der Zustand der Natur und der Biotope in Ländern mit einem eigenem Naturschutzgesetz besser ist. Trotzdem soll uns Landwirten noch mehr Bürokratie aufgebürdet werden, obwohl uns ohnehin schon mehr als genug Anträge und Formulare von unserer eigentlichen Aufgabe, der Erzeugung qualitativ hochwertiger, regionaler Produkte für die Ernährung unserer Gesellschaft, abhalten.“ In diesem Zusammenhang forderte der HBV zudem, dass im HeNatG sichergestellt wird, dass landwirtschaftliche Arbeiten nachts weiter durchgeführt und Betriebe im Außenbereich beleuchtet werden können.

„Die gesetzgeberischen Zielsetzungen sind das eine, aber inwieweit es hierfür einer eigenen hessischen Vollregelung bedarf (neben dem Bundesnaturschutzgesetz) ist mehr als fraglich. Ziel der Förderalismusreform im Jahr 2010 war es gerade, eine Einheitlichkeit bei den Regelungen in einem wichtigen Bereich in Deutschland zu erzielen. Viele der Auswirkungen der Regelungen sind gerade im ländlichen Bereich mit erheblichen Einschränkungen verbunden, die zu Kosten und Umweltbeeinträchtigungen führen. So z.B. wenn Verbindungsstraße künftig gesperrt werden sollen, wenn der Schutz wandernder Amphibienarten durch Querungshilfen nicht gewährleistet werden kann. Weiträumige Umleitungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Schulbus- und Wirtschaftsverkehr sind zu erwarten, was dem Umweltschutz eher abträglich ist“, betont Johannes Heger, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebund.

„Der Entwurf des Naturschutzgesetzes schränkt uns als Eigentümer von Äckern, Wiesen und Wäldern durch etliche neue Vorschriften weiter ein“, sagte Philipp Victor Russell, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Hessen. „Warum muss das Land ein Vorkaufsrecht für gesetzlich geschützte Biotope, wie Streuobstwiesen, Auenwälder oder trockene Eichenwälder haben? Niemand kann erklären, warum die Naturschutzbehörden Gebiete nur mit der Begründung einer angeblichen abstrakten Gefährdung einstweilig unter Schutz stellen dürfen, ohne die Grundstückseigentümer zu informieren. Der Gesetzentwurf erzeugt eine drastische Schieflage durch eine mangelhafte Berücksichtigung der Belange der Land- und Forstwirtschaft einerseits gegenüber einer umfassenden und frühzeitigen Beteiligung und weitreichenden Mitwirkungsrechten der anerkannten Umweltverbände andererseits,“ so Russell.

„Als Partner des Landes beim Naturschutz fühlen wir uns erneut übergangen und ausgebootet,“ sagt der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Prinz zu Waldeck. „Statt klarer Verfahrensweisen zur Anbahnung von kooperativen Naturschutzlösungen mit den Eigentümern und frühzeitiger Informationspflichten für die Naturschutzbehörden regelt der Gesetzentwurf detailliert, wie Schutzgebiete ordnungsrechtlich ausgewiesen werden. Statt beispielsweise die bestehenden Naturschutzverträge für Schutzzonen um Brutbäume von Schwarzstorch und Rotmilan zu stärken, schafft der Gesetzentwurf gesetzliche Horstschutzzonen, in denen die Waldeigentümer massiv eingeschränkt werden,“ so Prinz zu Waldeck. „Der Gesetzentwurf bestraft all diejenigen mit gesetzlichen Ge- und Verboten, die bislang Gutes für den Schutz und die Erhaltung von Arten und Lebensräumen getan haben, statt sie für ihr Engagement mit Naturschutzverträgen zu belohnen. Dieser Weg ist eine Sackgasse und wir lehnen ihn ab.“